Kopfzeile

Inhalt

13. März 2025
Das Reglement über die Kurzzeitvermietung ist auf Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Alle Anbietenden müssen ihre Räumlichkeiten bis spätestens 31. März 2025 registrieren. Nach der Registrierung prüft die Stadt Luzern, ob eine Unterkunft uneingeschränkt vermietet werden darf oder ob diese unter die neue Regulierung fällt.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Vermietung von Wohnraum an Gäste, die sich weniger als drei Monate in der Stadt Luzern aufhalten, auf 90 Nächte pro Kalenderjahr begrenzt, sofern die Räumlichkeiten im Zeitraum seit 2010 aus Wohnraum entstanden sind oder für deren Erstellung Wohnraum abgerissen wurde. Wird eine Räumlichkeit an Personen vermietet, welche sich weniger als drei Monate in der Stadt Luzern aufhalten und über keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Luzern verfügen, müssen diese Räumlichkeiten registriert werden. Ebenfalls ist die kurzzeitige Vermietung nur bis maximal 90 Nächte pro Kalenderjahr möglich und eine Registrierung deshalb notwendig, falls eine Räumlichkeit vermietet wird, an welcher die Kurzzeitvermietenden selbst ihren Hauptwohnsitz haben und mit der Vermietung eine missbräuchliche Rendite erzielen. Als missbräuchlich wird angesehen, wenn auf den eigenen Mietpreis ein Zuschlag von über 20 Prozent erhoben wird. Alle Registrierungen müssen bis spätestens 31. März 2025 mittels Onlineformular erfolgen.

Nach der Registrierung prüft die Stadt Luzern, ob eine Räumlichkeit uneingeschränkt vermietet werden darf oder ob diese unter die neue Regulierung fällt. Falls dies der Fall ist, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Übergangsfrist bis zum 11. März 2028 gewährt werden. Diese Regelung betrifft jede Art von Unterkunft, unabhängig ob Ferienwohnung, Businessapartment, Bed & Breakfast, Hotel oder sonstige Unterkunftsformen. Dazu zählen auch Räumlichkeiten, welche nur gelegentlich kurzzeitig vermietet werden. Auch diese müssen offiziell bei der Stadt Luzern registriert werden. Bestimmte Vermietungen sind vom Reglement ausgenommen und benötigen keine Registrierung. Dies betrifft unter anderem Personalwohnungen für eigene Angestellte, soziale Einrichtungen und Unterkünfte in Tourismus- oder Landwirtschaftszonen.

Weitere Informationen sowie das Registrierungsformular sind unter Stadt Luzern - Kurzzeitvermietung von Räumlichkeiten zu finden. Auf dieser Website ist auch ein Flussdiagramm abrufbar, welches aufzeigt, ob eine Registrierung notwendig ist. Fragen zum Reglement und der Registrierung können an kurzzeitvermietung@stadtluzern.ch gerichtet werden.

Name
Kurzzeitvermietung Frist Registrierung Medienmitteilung 13.03.2025 (PDF, 108.1 kB) Download 0 Kurzzeitvermietung Frist Registrierung Medienmitteilung 13.03.2025