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28. Oktober 2021

Einem alten Brauch folgend stimmen Geisslechlöpfer die Bevölkerung der Stadt Luzern jeweils im November auf die Samichlauszeit ein. Vom 3. November bis und mit 8. Dezember 2021 ist das Geisslechlöpfe erlaubt. Was den einen Freude bereitet oder eine liebgewordene Freizeitbeschäftigung ist, ruft bei anderen Unverständnis und Ärger hervor. Die Geisslechlöpfer werden deshalb gebeten, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Nehmt Rücksicht auf eure Nachbarschaft. Legt Pausen ein und wechselt von Zeit zu Zeit den Ort.
  • Meidet die Nähe von Spitälern und Alterssiedlungen. Hier besteht ein besonderes Ruhebedürfnis.
  • Achtet auf vorbeigehende Passantinnen und Passanten und meidet zu eurem eigenen Schutz verkehrsintensive Plätze.
  • Haltet die Mittags- und Abend-Ruhezeiten ein: 12 bis 13 Uhr, 22 bis 8 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen erst ab 14 Uhr.

Die Stadt Luzern dankt den Geisslechlöpferinnen und Geisslechlöpfern für das Verständnis. Sie ist überzeugt, dass mit Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme dieser schöne Brauch auch in Zukunft einen wichtigen Platz im Jahresablauf einnehmen wird.

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Geisslechlöpfe Medienmitteilung 28.10.2021 Download 0 Geisslechlöpfe Medienmitteilung 28.10.2021
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