Das Steueramt hat folgende Hauptaufgaben:
- Führen des Steuerregisters für Nichterwerbstätige, angestellte Erwerbstätige, Selbständigerwerbende und Rentner (Feststellung der Steuerpflicht)
- Veranlagung und Inkasso der Staats-, Gemeinde- und der direkten Bundessteuern für Nichterwerbstätige, angestellte Erwerbstätige und Rentner
- Inkasso der Staats-, Gemeinde- und der direkten Bundessteuern für Unternehmen (jur. Personen) und Selbständigerwerbende
- Bewirtschaftung von Verlustscheinen
- Veranlagungen und Inkasso der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern
- Erhebung und Inkasso der Billettsteuer
- Erhebung und Inkasso der Tourismusabgaben (Kurtaxen, Beherbergungsabgaben usw.)
Weitere Informationen zum Thema Steuern.
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Download Steuererklärungssoftware | Die Steuerklärungssoftware unterstützt das Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen. Die Software für die Steuererklärung steht als Internet-Download zur Verfügung - mit Versionen für PC-, Mac-User und Linux. Als Alternative zum Internet-Download kann bei den aGemeindesteuerämtern bzw. bei der aDienststelle Steuern des Kantons Luzern eine 1:1-Version der Software auf CD-ROM bezogen werden. |
Erbschaftssteuern | Erbschaftssteuern - für die Erhebung der Erbschaftssteuern ist das Teilungsamt zuständig |
Luzerner Steuergesetz | Luzerner Steuergesetz |
Quellensteuer | Quellensteuer |
Steuerkalkulator | Steuerkalkulator Kanton Luzern für Staats- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuern, Kapitalleistungen aus Vorsorge, Grundstückgewinnsteuern und Erschaftssteuern |
Weisungen zum Steuergesetz - Luzerner Steuerbuch | Zur Umsetzung der Steuergesetztes hat die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern die Weisungen zum Steuergesetz verfasst. Das Luzerner Steuerbuch |