- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Eingang
- 7. Mai 2025
- Beschreibung
Der Regierungsrat hat das Bildungs- und Kulturdepartement ermächtigt, zur Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern (Weiterentwicklung regionale Kulturförderung) ein
Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.Die Vernehmlassung fusst auf der im Frühjahr 2023 vom Kantonsrat zurückgewiesenen Botschaft B 126 zur regionalen Kulturförderung. Dieser beauftragte den Regierungsrat, einen Vorschlag für die Organisation und Mitfinanzierung der Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern auszuarbeiten. Der Vernehmlassungsentwurf schlägt vor, die strukturelle Förderung von Kulturbetrieben mit einer regionalen Bedeutung in Zukunft gemeinsam von Kanton und Standortgemeinden als Verbundaufgabe zu tragen. Das neue Fördermodell beruht auf einem partnerschaftlichen Modell und soll für den kulturellen Mittelbau im Kanton Luzern eine verlässliche und verbindliche Lösung darstellen. Die Strukturförderung soll im kantonalen Kulturförderungsgesetz verankert werden und auf 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Stadtrat bedankt sich beim Regierungsrat für die Möglichkeit der Meinungsäusserung und bezieht gern ausführlich Stellung zur Vorlage.
Name | ||||
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Kanton Luzern, Bildungs- und Kulturdepartement. Vernehmlassung zur Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern (Weiterentwicklung regionale Kulturförderung). Stellungnahme (PDF, 117.62 kB) | Download | 0 | Kanton Luzern, Bildungs- und Kulturdepartement. Vernehmlassung zur Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern (Weiterentwicklung regionale Kulturförderung). Stellungnahme |