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Inhalt

Geschäftsart
Vernehmlassung
Eingang
23. August 2023
Beschreibung

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis eröffnet. Der Schweizerische Städteverband (SSV) hat seine Mitglieder eingeladen, ihre Stellungnahmen dazu einzureichen. Der Stadtrat bedankt sich für diese Gelegenheit der Meinungsäusserung.

Im internationalen Steuerrecht gilt bisher der Grundsatz, dass Arbeitseinkommen dort zu versteuern ist, wo die Arbeit ausgeübt wird. Dieser Grundsatz gilt im Hinblick auf die Steuerpflicht in der Schweiz auch im schweizerischen Steuerrecht. Im interkantonalen und interkommunalen Verhältnis gilt hingegen der Grundsatz der Besteuerung am Wohnsitz. Somit ist nach heutiger Rechtslage Arbeitseinkommen von Personen, die bei einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz angestellt sind, im Ausland wohnen und dort im Homeoffice tätig sind, im Ausland zu versteuern. Umgekehrt ist Arbeitseinkommen von Personen, die bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland angestellt sind, in der Schweiz wohnen und hier im Homeoffice tätig sind, nach heutiger Rechtslage in der Schweiz zu versteuern.

Die Vorlage hat in erster Linie finanzielle Auswirkungen auf das Steueraufkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Frankreich. Bei Annahme der Vorlage dürften Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr in der Schweiz verbleiben, denn die Schweiz hat deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz als Schweizer Arbeitskräfte, die in den Nachbarstaaten einem Erwerb nachgehen.

Name
Schweizerischer Städteverband. Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis. Stellungnahme (PDF, 47.53 kB) Download 0 Schweizerischer Städteverband. Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis. Stellungnahme