- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Eingang
- 1. März 2023
- Beschreibung
- Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern wurde ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV) (SRL NR. 894b) durchzuführen. Für erwachsene Personen mit Behinderungen sieht das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG, SRL Nr. 894) seit 1.1.2020 neben stationären Leistungen auch eine Mitfinanzierung von ambulante Leistungen vor. Damit wird die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von erwachsenen Personen mit Behinderungen gefördert. Die Teilrevision der SEV betrifft in erster Linie die notwendigen Verfahrensregeln zum Bezug der ambulanten Leistungen sowie die Bestimmungen zur Organisation und Finanzierung von Beratung, Bedarfsabklärung und Entschädigung der Leistungserbringenden. Im Weiteren wird die Teilrevision genutzt, um die dringendsten Optimierungen im Vollzug vorzunehmen. Der Stadtrat bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Name | ||||
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Kanton Luzern, Gesundheits- und Sozialdepartement. Vernehmlassung zum Entwurf einer Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV). Stellungnahme (PDF, 41.06 kB) | Download | 0 | Kanton Luzern, Gesundheits- und Sozialdepartement. Vernehmlassung zum Entwurf einer Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV). Stellungnahme | |
Beilage: Fragebogen (PDF, 57.91 kB) | Download | 1 | Beilage: Fragebogen |