- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Eingang
- 18. Januar 2023
- Beschreibung
Der Bundesrat und das Parlament haben mit der Energiestrategie 2050 beschlossen, dass der Kernenergiestrom künftig durch Strom aus erneuerbaren Quellen ersetzt werden soll. Dies bedingt einen stärkeren Ausbau der dezentralen Stromproduktion. Im Konzept Windenergie des Bundes wurde für den Kanton Luzern das Ausbauziel von 100 GWh/a bis 2035 und 250 GWh/a bis 2050 formuliert. Der am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Artikel 10 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) verpflichtet die Kantone dazu, die Gebiete für die Nutzung erneuerbarer Energie im Richtplan zu definieren. Damit werden die notwendigen Rahmenbedingungen und planungsrechtlichen Grundlagen für die nachgelagerte Planung, Bewilligung und Realisierung von Windenergieanlagen mittels Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren geschaffen.
Der kantonale Richtplan wird alle zehn Jahre überprüft und aktualisiert. Anfang Juli 2020 startete der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision. Im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte wurde die Stadt Luzern eingeladen, zum öffentlich aufgelegten Entwurf des vorgezogenen teilrevidierten kantonalen Richtplans betreffend Windenergie Stellung zu nehmen.
Gegenstand der öffentlichen Auflage und damit für Stellungnahmen sind der Richtplantext, Kapitel E6a, inklusive der Textkarte und die Richtplankarte 1:55'000. Das Mitwirkungsverfahren wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Der Stadtrat bedankt sich für diese Möglichkeit der Stellungnahme.
Name | ||||
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Stellungnahme Stadtrat mit E-Mitwirkungstool (PDF, 36.65 kB) | Download | 0 | Stellungnahme Stadtrat mit E-Mitwirkungstool |