Um die Asylsuchenden, die der Bund dem Kanton überweist, unterbringen zu können, ist der Kanton auf die Unterstützung der Gemeinden angewiesen. Die Stadt Luzern bekennt sich klar dazu, ihren Beitrag im Asylwesen zu leisten und kommt bei der Unterbringung von Asylsuchenden ihrer Pflicht vollumfänglich nach. In der Stadt Luzern waren per Ende Dezember 2015 insgesamt 952 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich untergebracht:
- 298 Asylsuchende in den Zentren Hirschpark und Eichhof
- 73 Asylsuchende in Wohnungen
- 199 vorläufig aufgenommene Personen in Wohnungen
- 382 Flüchtlinge in Wohnungen
Dazu kommen zwei Notunterkünfte mit insgesamt rund 60 Plätzen für ausreisepflichtige Personen aus dem Asylbereich, die der Kanton an der Tribschenstrasse 3 und im Ibach betreibt.
Im September 2015 reichte die SP/JUSO-Fraktion des Grossen Stadtrates beim Stadtrat ein Postulat ein und fordert den Stadtrat auf, sich Gedanken zu machen, wie die Stadtverwaltung zur verbesserten Integration von Flüchtlingen in der Stadt Luzern beitragen könnte.
Ende November 2015 hat der Stadtrat entschieden, bei den Themen Asyl, Flüchtlinge und Integration eine aktive Rolle zu übernehmen. Er setzte deshalb eine Arbeitsgruppe Asyl ein. Auftrag der Arbeitsgruppe ist es, die Aktivitäten der Verwaltung bezüglich Flüchtlinge direktionsübergreifend zu koordinieren und die Kommunikation mit dem Kanton und der Öffentlichkeit gut abzusprechen, falls die Zahl der Flüchtlinge stark zunehmen sollte.
Zuständigkeiten im Verfahren
Für die Asylgesetzgebung, die Erstaufnahme und die Asylverfahren ist der Bund verantwortlich. Der Kanton ist für die wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe, die Unterbringung und die berufliche Integration von Flüchtlingen in den ersten 10 Aufenthaltsjahren zuständig. Nach 10 Jahren Aufenthalt übergibt der Kanton für diejenigen Personen, welche noch auf Unterstützung angewiesen sind, die Sozialhilfedossiers an die Gemeinden. Die Stadt ist jedoch bereits ab Wohnsitznahme mitverantwortlich für die gesellschaftliche Integration der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen. Vorläufig aufgenommene Personen haben zwar einen negativen Asylentscheid, eine Rückführung in ihr Herkunftsland ist jedoch unzulässig, unzumutbar oder unmöglich. Ein grosser Teil der vorläufig aufgenommenen Personen bleibt langfristig in der Schweiz.
Die Menschen, die über den Fluchtweg gekommen sind, werden nach einigen Monaten in den Asylzentren nach dem kantonalen Verteilschlüssel den Gemeinden zugewiesen. In der Asylstrategie des Kantons ist vorgesehen, dass der Umzug in die Gemeinden kurz nach einem positiven Asylentscheid erfolgt. Zurzeit ist diese zeitliche Abstimmung nicht möglich. Bereits während des Aufenthalts im Asylzentrum Hirschpark oder in der temporären Unterkunft Eichhof sind die Asylsuchenden Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt Luzern. Sobald sie in eine Wohnung auf Stadtgebiet umziehen, werden die Kinder in der Volksschule der Stadt Luzern eingeschult. Sobald sie als Flüchtlinge anerkannt werden (Bewilligung B) oder die vorläufige Aufnahme (Bewilligung F) erhalten, beginnt die intensive Integrationsförderung über die zuständigen Sozialdienste. Die Rolle der Stadt ist, dafür zu sorgen, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner – egal mit welchem Aufenthaltsstatus – zu den Dienstleistungen der Stadt Zugang haben. Die Stadt leistet subsidiär zum Bund und zum Kanton sowie auch zur Zivilgesellschaft einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration zu einem respektvollen Zusammenleben in der Vielfalt in der Stadt Luzern.
Grosses Engagement der Zivilgesellschaft
In der Stadt Luzern sind seit vielen Jahren immer mehr Organisationen und interkulturelle Netzwerke in der Integrationsarbeit aktiv. Die Zivilgesellschaft leistet einen grossen Beitrag. Sie ermöglicht respektvolle Begegnungen, Deutschlernen, Informationsaustausch zum Alltagsleben, und sie ermutigen zur aktiven Teilnahme am Gesellschaftsleben. Viele Zugewanderte und Einheimische engagieren sich freiwillig in der Familie, in Vereinen, in Projekten und in der Nachbarschaft. Die Bereitschaft, sich solidarisch zu zeigen und konkret zu helfen, ist auch in der aktuellen Flüchtlingskrise hoch.
Integrationspolitik der Stadt Luzern
Die Stadt Luzern führt seit über 15 Jahren eine aktive Integrationspolitik. Hauptziel dieser Politik ist die Förderung des friedlichen, respektvollen Zusammenlebens aller in Luzern wohnenden Menschen, inklusive Menschen, die über den Fluchtweg nach Luzern gekommen sind. Die Integrationspolitik ist zwischen Bund, Kanton und Stadt gut aufeinander abgestimmt und kann auf eine breite Basis eines zivilgesellschaftlichen Engagements bauen. Dafür zeigt sich der Stadtrat sehr dankbar.
Stadtrat prüft zusätzliche Massnahmen
Die Fachstelle Integration organisierte im Januar 2016 ein 1. Netzwerk-Treffen „Soziale Integration von Flüchtlingen in der Stadt Luzern“. Daraus entstand eine Übersichtsliste zu den Integrationsangeboten der Zivilgesellschaft (siehe unter www.integration.stadtluzern.ch ). Ergänzend dazu prüft der Stadtrat in Beantwortung des eingereichten Postulats zusätzliche Massnahmen. Diese betreffen die Themen aktive Willkommenskultur für Neuzuziehende, die Stadt als Arbeitgeberin, Zugang zu den Dienstleistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner, Integrationsförderung für Familien mit Kinder im Vorschul- und Schulalter, Förderung der Integrationsangebote der Zivilgesellschaft.
Schulung für Flüchtlingskinder
Das Schädrüti-Schulhaus, welches der Stadt Luzern gehört, steht seit Ende Schuljahr 2014/15 ganz leer. Die Stadt Luzern prüfte seither Möglichkeiten für Zwischennutzungen. Nun vermietet die Stadt das Gebäude dem Kanton. Ab Mai 2016 soll das Gebäude für mindestens zwei Jahre wieder als Schulhaus genutzt werden und zwar zur Schulung von Flüchtlingen durch den Tag. Im Schulhaus Schädrüti sollen folgende Angebote realisiert werden:
- Zirka 50 Lernende im Primar- und Sekundarschulalter aus den Asylzentren Hirschpark, Rothenburg und Sonnenhof in vier Klassen
- Zirka 40 Lernende (UmA's = unbegleitete minderjährige Asylsuchende) in nachobligatorischen Brückenangeboten in vier Gruppen
- Evtl. 1– 2 regionale Aufnahmeklassen
- Intensiv-Deutschkurs für Erwachsene
Mit der Nutzung des Schulhauses Schädrüti für die Bildung von Kindern und Jugendlichen Flüchtlingen wird es möglich, die Qualität und Quantität der Schulangebote wesentlich zu erhöhen und diese Kinder und Jugendlichen besser auf die Eingliederung in Regelklassen bzw. für den Besuch der Brückenangebote vorzubereiten.
Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Postulat 292 "Flüchtlingshilfe"
+ Stellungnahme des Stadtrates zum Postulat 292 "Flüchtlingshilfe"
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