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13. Mai 2025
Das Reglement für die Musikschule der Stadt Luzern bedarf aufgrund der Übernahme des Unterrichts für Lernende der Gymnasien und der Fachhochschulen eine Anpassung. Zudem gelten für die Lehrpersonen der Musikschule seither ausschliesslich die kantonalen Anstellungs- und Besoldungsbestimmungen. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat der Änderung des Reglements für die Musikschule der Stadt Luzern per 1. Oktober 2025 zuzustimmen.

Mit der Aufgaben- und Finanzreform 18 des Kantons Luzern (AFR18) wurde den kommunalen Musikschulen die Aufgabe für den obligatorischen Instrumental- und Gesangsunterricht von Lernenden der Gymnasien und Fachmittelschulen übertragen. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Personalgesetzgebung. Seither gelten für die Lehrpersonen der Musikschule ausschliesslich die kantonalen Anstellungs- und Besoldungsbestimmungen. Mit der Teilrevision des städtischen Musikschulreglements erfolgt nun die Anpassung an die kantonalen Vorgaben.

Die Musikschule der Stadt Luzern hat die Erfüllung der Aufgabe betreffend Unterricht von Lernenden der Gymnasien und der Fachmittelschulen in der Praxis bereits umgesetzt und diesbezüglich mit dem Kanton Luzern eine Leistungsvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet auch die Kantonsbeiträge zugunsten der Stadt Luzern, womit die zusätzlichen Aufgaben abgegolten werden. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat der Änderung des Reglements für die Musikschule der Stadt Luzern vom 25. Juni 2009 (sRSL 2.5.1.1.1) per 1. Oktober 2025 zuzustimmen. Der Grosse Stadtrat berät diesen Bericht und Antrag voraussichtlich am 26. Juni 2025. Für das darin beschriebene Vorhaben wird kein Sonderkredit benötigt.

Link:
Bericht und Antrag 17/2025: «Musikschule der Stadt Luzern. Reglement für die Musikschule der Stadt Luzern vom 25. Juni 2009. Änderung»

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Musikschule Reglementsänderung Medienmitteilung 13.05.2025 (PDF, 102.62 kB) Download 0 Musikschule Reglementsänderung Medienmitteilung 13.05.2025