Gestützt auf das Reglement über Solidaritätsbeiträge (sRSL_5.5.1.1.1) und die Verordnung über Solidaritätsbeiträge (sRSL_5.5.1.1.2) ruft die Stadt Luzern Organisationen aus der Zentralschweiz, die in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, dazu auf, Projektanträge einzureichen. Eingabefrist: 31. Oktober 2024.
Die Stadt Luzern unterstützt in erster Linie Projekte, die auf die ärmsten Länder der Welt (Least Developed Countries LDC) fokussieren.
Eingabeberechtigt für Projektbeiträge sind Nichtregierungsorganisationen (NGO), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Hauptsitz in der Zentralschweiz (Kantone Luzern, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden oder Uri)
– Eintrag im Handelsregister
– Tätigkeit, die politisch und konfessionell neutral ist
– Zewo-Zertifikation
Zudem werden formale Kriterien gemäss Antragsformular (Länge; Art; Vollständigkeit) beurteilt. In der Regel werden Eingaben von NGO mit Hauptsitz in Luzern bevorzugt berücksichtigt.
Fachkommission macht Empfehlung
Eine vom Stadtrat eingesetzte Fachkommission prüft die Eingaben. Der Stadtrat bzw. der Stadtpräsident entscheidet über die Projektbeitragsvergabe auf Empfehlung der Fachkommission.
Formale Vorgaben
Auf der Website der Stadt Luzern sind ein Merkblatt und das Antragsformular aufgeschaltet. Die Organisationen sind gebeten, die inhaltlichen und formalen Vorgaben zu berücksichtigen.
Weitere Informationen auf: Stadt Luzern - Solidaritätsbeiträge
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Internationale Entwicklungszusammenarbeit. Aufruf zur Projekteingabe. Medienmitteilung 03.09.2024 (PDF, 279.87 kB) | Download | 0 | Internationale Entwicklungszusammenarbeit. Aufruf zur Projekteingabe. Medienmitteilung 03.09.2024 |