Der Grosse Stadtrat hat an der Parlamentssitzung vom 26. Oktober 2023 über die Kulturagenda 2030 und die Sonderkredite für die Subventionsvereinbarungen für die Jahre 2024 bis 2026 (B+A 27/2023) an den Verein Südpol, die Stiftung Kleintheater Luzern und an den Verein Netzwerk Neubad Luzern beraten und verschiedene Subventionsbeiträge erhöht. In der Parlamentssitzung vom 16. November 2023 (B+A 30/2023) zum Budget 2024 hat der Grosse Stadtrat die Erhöhung der Beiträge bestätigt. Dies entgegen der Anträge des Stadtrates und trotz der Hinweise, dass damit teilweise Leistungen unterstützt würden, welche nicht den Kriterien der Kulturförderung entsprechen.
Nochmalige Prüfung
Der Stadtrat hat sich an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 nochmals mit den vom Parlament gesprochenen Erhöhungen der Subventionen an die Kulturhäuser befasst. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Befugnisse hat sich der Stadtrat beim Verein Südpol Luzern und beim Verein Netzwerk Neubad für eine teilweise Erhöhung des Subventionsbeitrags ausgesprochen. Der Stadtrat schliesst Förderbestrebungen aus, die nicht eindeutig im Zusammenhang mit der Kulturförderung stehen.
Deshalb reduziert der Stadtrat die Beiträge für den Verein Südpol um 25'000 Franken (beantragter Teuerungsausgleich, welche alle anderen Institutionen nicht erhalten) und für das Neubad um 25'000 Franken (Awareness-Projekt liegt in der Eigenverantwortung der Veranstaltungshäuser). Bei der Stiftung Kleintheater erfolgt die Erhöhung vollumfänglich.
Gesprochene Beiträge durch Stadtrat
Auf dieser Basis erhalten die drei Kulturinstitutionen zwischen 2024 bis 2026 jährliche Beiträge von:
- Verein Südpol:
Fr. 1'265'800.– (anstelle des vom Grossen Stadtrat bewilligten Sonderkredits von Fr. 1'290'800.–.) - Verein Netzwerk Neubad:
Fr. 325'000.– (anstelle des vom Grossen Stadtrat bewilligten Sonderkredits von Fr. 350'000.–.) - Stiftung Kleintheater:
Fr. 470'000.– gemäss dem vom Grossen Stadtrat bewilligten Sonderkredit.
Auszug Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung der Stadt Luzern hält fest, dass dem Stadtrat alle Befugnisse zustehen, die keinem andern Organ übertragen sind (Art. 36 Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 [GO; sRSL 0.1.1.1.1]). Unter anderem obliegt die Erfüllung der vom Parlament definierten Aufgaben dem Stadtrat und der Verwaltung, unter Berücksichtigung von Ausgabenbewilligungen/Sonderkrediten und rechtskräftig budgetierten Mitteln. Dabei gilt es zu beachten, dass weder ein Sonderkredit noch vorhandene budgetierte Mittel den Stadtrat auch rechtlich verpflichten, diese vollständig auszuschöpfen.
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Subventionsvereinbarungen Kulturagenda 2030 Medienmitteilung 13.02.2024 | Download | 0 | Subventionsvereinbarungen Kulturagenda 2030 Medienmitteilung 13.02.2024 |
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Kulturförderung |