Die Aufgabe der KESB besteht unter anderem darin, Gefährdungsmeldungen betreffend Kindern oder Erwachsenen abzuklären. Die KESB kann verschiedene unterstützende Massnahmen oder, wenn nötig, eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme anordnen. Dazu gehören etwa die Beistandschaft oder die fürsorgerische Unterbringung.[1]
Die Coronapandemie führte in den letzten drei Jahren dazu, dass Eltern und Familien zunehmend mit der Betreuungssituation überfordert waren. Immer mehr Kindern und Jugendlichen ging es psychisch schlecht. Dies führte landesweit zur Zunahme von Gefährdungsmeldungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Infolge des Krieges in der Ukraine stiegen die Zahlen der Abklärungen 2022 auch in der Stadt Luzern weiter an. Im Jahr 2021 waren es im Durchschnitt 459 laufende Verfahren, 2022 durchschnittlich 509. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 kam die KESB auf durchschnittlich 544 laufende Verfahren, Tendenz steigend. Es ist davon auszugehen, dass die individuellen und familiären Belastungssituationen aufgrund der aktuellen Lage mit weiterhin mehreren schwierigen Konstellationen (Klimakrise, Ukrainekrieg, drohende Inflation, soziale Ungerechtigkeiten) weiter zunehmen und sich auf die KESB auswirken werden.
Der Stadtrat erachtet daher eine Stellenerhöhung bei der KESB um insgesamt 120 Prozent als dringend nötig. Das führt zu Kosten von 167'000 Franken pro Jahr. Wenn die Gefährdungsmeldungen möglichst schnell und sorgfältig bearbeitet und Massnahmen ergriffen werden können, kann oft unnötiges Leid verhindert werden. Der Grosse Stadtrat wird im Oktober 2023 über den Antrag befinden.
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Bericht und Antrag 29 «Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Erhöhung Stellenetat. Sonderkredit»
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Mehr Stellenprozente Kindes- und Erwachsenenschutz Medienmitteilung 12.09.2023 | Download | 0 | Mehr Stellenprozente Kindes- und Erwachsenenschutz Medienmitteilung 12.09.2023 |