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16. Mai 2023
Die Energiepreise sind insbesondere seit dem Jahr 2021 stark angestiegen. Dies stellt vor allem für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln eine grosse Belastung dar. Nun zeigt der Stadtrat auf, wie er die Betroffenen finanziell entlasten will. Konkret sollen rund 6800 Haushalte unterstützt werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 4,6 Mio. Franken. Das Stadtparlament (der Grosse Stadtrat) diskutiert den Bericht und Antrag voraussichtlich am 29. Juni 2023. Die Auszahlungen sollen bis Ende 2023 erfolgen.

«Energiearmut verhindern, hohe Nebenkosten abfedern» lautet das Postulat der SP, welches Ende Oktober 2022 überwiesen worden ist. Das Postulat macht auf die steigenden Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine aufmerksam. Ein solcher Kostendruck könne für Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln eine finanzielle Not bedeuten.

Nun legt der Stadtrat dem Stadtparlament einen Bericht vor. Darin zeigt er auf, wie «Energiearmut» verhindert werden kann. Der Stadtrat setzt dabei auf eine einmalige Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte. Der Stadtrat möchte gezielt jene mit Öl oder Gas heizenden Personen unterstützen, welche die erhöhten Nebenkosten womöglich nicht bezahlen können. Ausgeschlossen sind all jene Haushalte, deren Mehrkosten bereits durch die Sozialhilfe (WSH) oder die Ergänzungsleistungen (EL) aufgefangen werden.

Wie werden die berechtigten Haushalte bestimmt?

Das gesamte Haushalteinkommen (Basis Steuerrechnung 2021) wird anhand der sogenannten SKOS-Äquivalenzskala auf einen Einpersonenhaushalt herunter gerechnet. Damit wird den unterschiedlichen Haushaltsgrössen und -zusammensetzungen Rechnung getragen. Zudem werden damit die Haushalte vergleichbar. Das heruntergerechnete Haushalteinkommen (Haushaltäquivalenzeinkommen) zeigt den Grad der Armutsgefährdung an. Wer über ein Haushaltäquivalenzeinkommen von 40'000 Franken oder weniger verfügt, ist unterstützungsberechtigt. In der Stadt Luzern sind dies rund 6800 von rund 42’000 Privathaushalten. Also rund 16 Prozent. Die Betroffenen werden von der Stadt informiert (siehe «weiteres Vorgehen»).

Wie hoch wird die Energiekostenzulage sein?

Für die Berechnung wurden die Abrechnungsperioden April 2020/2021 und April 2022/2023 verglichen. Demnach muss ein 4-Personenhaushalt durchschnittlich 820 Franken mehr für Energie bezahlen. Der Stadtrat möchte, dass die Betroffenen selber auch einen Beitrag an die Mehrkosten leisten. Die durchschnittlichen Mehrkosten sollen daher zu 80 Prozent abgefedert werden.

Die effektive Höhe der Zulage hängt davon ab, ob mit Öl oder Gas geheizt wird und wie gross der Haushalt ist. An Haushalte mit 1 bis 5 Personen werden schätzungsweise zwischen 300 und 1000 Franken ausbezahlt.

Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Am 29. Juni 2023 kommt das Geschäft ins Stadtparlament. Bewilligt das Parlament den geschätzten Aufwand von rund 4,6 Mio. Franken, beginnt die Stadt umgehend mit den Vorbereitungen für die Auszahlungen. Nach Ablauf der bei solchen Geschäften geforderten Referendumsfrist werden Mitte September 2023 alle bekannten Haushalte angeschrieben, die ein Haushaltäquivalenzeinkommen von 40'000 Franken oder weniger haben.

Zusätzlich wird die Öffentlichkeit informiert – denn es kann sein, dass es einige Betroffene gibt, die bei diesem Vorgehen nicht erfasst werden. Das könnten etwa quellenbesteuerte oder neuzugezogene Personen mit geringem Einkommen sein. Diese Personen müssen sich selber bei der Stadt melden.

Alle potenziell Berechtigten füllen ein einfaches Antragsformular aus. Dieses wird von der Stadt geprüft. Die Auszahlungen sollen dann bis Ende 2023 erfolgen.

Martin Merki, Sozial- und Sicherheitsdirektor der Stadt Luzern, sagt: «Wir möchten verhindern, dass Menschen wegen unbezahlter Mieten oder Nebenkosten ihren Wohnraum verlieren und daraus Folgeproblematiken wie beispielsweise ein Arbeitsverlust entstehen.»

Hinweis: Am 29. Juni 2023 wird im Stadtparlament auch noch über die Umsetzung der Motion «Kaufkraft der Bevölkerung stärken» von SP und Grünen entschieden. Wichtig ist, die beiden Vorlagen nicht miteinander zu verwechseln. Die Bezugsberechtigten, die Auszahlungsmethodik und auch der Auszahlungszeitraum sind nicht identisch. Beachten Sie diesbezüglich die separate Medienmitteilung «Mit Umsetzung der Motion 205 Kaufkraft der Bevölkerung stärken» vom 16. Mai 2023.

Link:
Bericht und Antrag 13/2023 «Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte. Sonder- und Nachtragkredit. Abschreibung Postulat 176»

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Energiekostenzulage Medienmitteilung 16.05.2023 Download 0 Energiekostenzulage Medienmitteilung 16.05.2023
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