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3. Oktober 2022
Die Sozialkommission empfiehlt dem Grossen Stadtrat einen neuen Gegenvorschlag zur Initiative «1 % gegen globale Armut». Zudem sollen die Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen im Alter nach erfolgreicher Pilotphase weitergeführt werden.

Die Sozialkommission des Grossen Stadtrates hat sich an ihrer Sitzung vom 29. September 2022 mit zwei Geschäften befasst:

Bericht und Antrag 17/2022 Initiative «1 % gegen globale Armut»

Die Initiative verlangt, dass die Stadt Luzern zwischen 0,5 und 1 Prozent der Steuererträge für die Unterstützung effektiver und nachhaltiger Projekte in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit aufwendet.

Die Gültigkeit der Initiative war in der Kommission unbestritten. Der vom Stadtrat ausgearbeitete Gegenvorschlag sah vor, die bisherigen Solidaritätsbeiträge der Stadt (in Katastrophensituationen und zur Notlinderung in der Schweiz) auszuweiten und neu Fr. 400’000.– pro Jahr dafür einzusetzen. Dieser Gegenvorschlag fand in der Kommission wenig Unterstützung. Eine Minderheit fand, die Bekämpfung globaler Armut sei eine Bundesaufgabe und nicht Sache der Stadt, sie lehnten darum sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag der Stadt ab. Eine Mehrheit der Sozialkommission wollte weiter gehen als der Stadtrat.

Letztlich sprach sich eine Mehrheit der Kommission für einen neuen Gegenvorschlag aus, welcher der Ursprungsidee der Initiative näher kommt, sowohl im Umfang der Unterstützung als auch dem Fokus auf Projekt- und Programmbeiträge. Der neue Gegenvorschlag der Sozialkommission verlangt, dass die Stadt Luzern jedes Jahr einen Beitrag zur globalen Solidarität zur Verfügung stellt, solange der Bund das UNO-Ziel von 1970 von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe nicht erreicht. Der Umfang der Beiträge soll mindestens 8 Prozent und höchstens 10 Prozent des Bundeszielmankos gegenüber dem Uno-Ziel gemessen pro Einwohnerin / pro Einwohner der Stadt Luzern betragen. Auf Basis der Bundesbeiträge 2021 betrüge der Beitrag der Stadt Luzern mindestens Fr. 1’000’000.– und höchstens Fr. 1’300’000.– (d. h. zwischen rund Fr. 12.– und rund Fr. 16.– pro Kopf / Jahr).

Das Reglement des von der Sozialkommission verabschiedeten Gegenvorschlages im Detail:

Reglement über Solidaritätsbeiträge

Art. 1 Grundsatz
1 Die Stadt Luzern stellt jedes Jahr einen Beitrag zur globalen Solidarität zur Verfügung, solange der Bund das UNO-Ziel von 1970 von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe nicht erreicht.

2 Der Umfang der Beiträge entspricht mindestens 8 % und höchstens 10 % des Bundeszielmankos gegenüber dem Uno-Ziel gemessen pro Einwohnerin / pro Einwohner der Stadt Luzern.

3 In erster Linie werden Projekt- und Programmbeiträge geleistet. Die Stadt Luzern kann auch Beiträge für humanitäre Hilfe leisten.

4 Wenn eine Vorgabe zum mittelfristigen Ausgleich gemäss den geltenden Bestimmungen zum städtischen Finanzhaushalt nicht eingehalten wird, können die jährlichen Beiträge für die globale Solidarität tiefer ausfallen.

Art. 2 Kreis der Begünstigten
1 Es werden Organisationen, Institutionen und Schweizer Hilfswerke berücksichtigt, die Gewähr für die zweckkonforme Verwendung der Beiträge bieten.
2 Der Stadtrat regelt das Nähere.

Art. 3 Vergabeverfahren
1 Die Stadt strebt für das Vergabeverfahren möglichst tiefe Kosten und, wo sinnvoll, eine Koordination mit dem Bund an. Die Vergabepraxis orientiert sich an der vorhandenen wissenschaftlichen Forschung über Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie an den Aspekten der Transparenz und der Ökologie.

Art. 4 Organisation
1 Der Stadtrat regelt das Nähere.

Art. 5 Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

 

Bericht und Antrag 22/2022 «Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen»

Im Bericht und Antrag 22/2022 geht es um die Evaluation und Weiterführung der Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Das 4-jährige Pilotprojekt wurde von der Sozialkommission als innovativ und erfolgreich gewürdigt. Der unbürokratische, rasche und niederschwellige Einsatz von finanziellen Gutsprachen für vielseitige Unterstützungsmassnahmen, welche für Menschen mit knappem Budget das lange selbständige Wohnen im gewohnten Umfeld fördert, ist schweizweit einmalig und stärkt die Rolle der Stadt Luzern als altersfreundliche Kommune.

Die Sozialkommission sprach sich darum einstimmig dafür aus, die Gutscheine definitiv als fixes Angebot der Stadt Luzern weiterzuführen. Hierfür beantragt die Sozialkommission dem Parlament einen Kredit von Fr. 150’000.– pro Jahr.

Die beiden Berichte und Anträge 17/2022 und 22/2022 werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 27. Oktober 2022 behandelt.

Name
Sozialkommission Grosser Stadtrat Medienmitteilung 03.10.2022 (PDF, 287.42 kB) Download 0 Sozialkommission Grosser Stadtrat Medienmitteilung 03.10.2022