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16. Februar 2022
Nach den neusten Lockerungsmassnahmen von Bund und Kanton kann die Luzerner Fasnacht im gewohnten Rahmen stattfinden. Grossanlässe wie Umzüge, Tagwache und das Aufstellen von Guuggerbühnen sind möglich. Die Strassenfasnacht und die Beizenfasnacht finden ebenfalls praktisch ohne Einschränkungen statt. Gleichwohl mahnt die Stadt Luzern zur Vorsicht, denn das Virus ist noch da. Wichtig ist zudem der Schutz des städtischen Personals und der Polizei, aus gesundheitlichen Überlegungen und zur Sicherstellung der Dienstleistungen.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022, praktisch sämtliche Covid-Massnahmen in einem einzigen Schritt aufgehoben werden. Infolgedessen hat der Kanton Luzern festgehalten, dass Grossanlässe wie die Luzerner Fasnacht im Zusammenhang mit Corona keine kantonale Bewilligung mehr benötigen. Dies bedeutet, dass die Grossanlässe an der Stadtluzerner Fasnacht nur noch eine Bewilligung der Stadt Luzern zur Nutzung des öffentlichen Grundes benötigen – so wie üblich vor der Pandemie. «Wir freuen uns, dass nun trotz Corona die Luzerner Fasnacht möglich ist», sagt Stadtrat Adrian Borgula.

Umzüge können stattfinden

Organisierte Strassenumzüge oder Grossveranstaltungen während den Fasnachtstagen können aufgrund der angepassten Gesetzesregelungen des Bundes stattfinden. Dies betrifft insbesondere den Urknall mit der Fritschi-Tagwache und den Fritschiumzug am SchmuDo, 24.2.2022, den Fasnachtssonntag im Stadtteil Littau am 27.2.2022, die Wey-Tagwache und den Weyumzug am Güdismäntig, 28.2.2022, sowie Chendermonster und den Monstercorso am Güdisdienstag, 1.3.2022. Die Bewilligungen der Stadt Luzern zur Nutzung des öffentlichen Grundes werden nun ausgestellt – mit den üblichen Auflagen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. 

Vorbereitungen für Strassenfasnacht laufen

Aufgrund der Entscheide des Bundes kann auch die Strassenfasnacht wie üblich stattfinden. Auf den sich abzeichnenden Entscheid hat sich das städtische Strasseninspektorat vorbereitet. Ab sofort kann deshalb mit dem Aufbau der nötigen fasnächtlichen Infrastruktur, der definitiven Einsatzplanung für die Reinigung und die Bereitstellung der temporären Signalisationen begonnen werden. 

Beizenfasnacht möglich

Dass eine Beizenfasnacht möglich ist, haben Stadt und Kanton bereits am 25. Januar 2022 kommuniziert. Neu gilt für kleine Veranstaltungen in Innenräumen sowie in Restaurants keine Zertifikatspflicht mehr. Auch die Sitzpflicht sowie die Schutzmaskentragpflicht sind aufgehoben. 

Schutz des städtischen Personals

Trotz der gelockerten Massnahmen ist festzuhalten, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus noch gross ist, gerade während des fasnächtlichen Treibens bzw. in Menschenansammlungen. Deshalb ist der Stadt Luzern wichtig, dass sich die Bevölkerung und auch das städtische Personal bestmöglich schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zum Beispiel die Reinigungskräfte werden mit FFP2-Masken ausgerüstet, falls sie sich für die Ausübung ihrer Tätigkeiten in die Menschenmengen begeben müssen. Zudem wurden sie angewiesen, dies bestmöglich nicht in den Hochfrequenzzeiten zu tun. Neben dem Gesundheitsschutz der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt es zu verhindern, dass diese in Isolation müssen und somit für die notwendigen Einsätze nicht zur Verfügung stehen. Stadtrat Adrian Borgula mahnt deshalb zur Rücksicht: «Wir bitten die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler, unserem Personal den nötigen Respekt entgegenzubringen und ihnen genügend Abstand zur Ausübung ihrer Tätigkeiten zu gewähren. Und wir bitten um Verständnis, wenn mal ein Abfallkübel nicht innert kürzester Frist geleert ist».

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Luzerner Fasnacht Medienmitteilungen 16.02.2022 Download 0 Luzerner Fasnacht Medienmitteilungen 16.02.2022
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