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24. Juni 2021
Seit rund einem Jahr legt die Stadt Luzern als Folge der Corona-Pandemie Baugesuche nicht mehr ausgedruckt im Stadthaus öffentlich auf, sondern elektronisch auf der Website. Diese Praxis soll aufgrund der positiven Erfahrungen weitergeführt werden. Nach Voranmeldung können Interessierte die Unterlagen weiterhin kostenlos im Stadthaus einsehen. Der Stadtrat will damit das Baubewilligungsverfahren für die Bevölkerung erleichtern.

Gemeinden sind verpflichtet, eingegangene Baugesuche öffentlich bekannt zu machen und öffentlich aufzulegen. Bis April 2020 lagen Baugesuche in ausgedruckter Form im Stadthaus auf. Infolge der Corona-Pandemie ist es seither nicht mehr möglich, die Unterlagen vor Ort im Stadthaus einzusehen. Stattdessen werden alle Gesuchsunterlagen auf der städtischen Website publiziert. Ausgelöst durch die positiven Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat der Stadtrat entschieden, diese Praxis weiterzuführen und Baugesuche auch in Zukunft in erster Linie elektronisch zu veröffentlichen. Personen, welche die Gesuchsunterlagen aus persönlichen oder technischen Gründen nicht online anschauen wollen, können diese bis auf Weiteres nach Voranmeldung kostenlos im Stadthaus einsehen. Unverändert bleibt das öffentliche Bekanntmachen von Baugesuchen durch Bauanzeigen, durch den Aushang im Anschlagkasten der Stadt Luzern, im Anzeiger Luzern und – sofern gesetzlich vorgegeben – im Kantonsblatt. Im Austausch mit dem Kanton wird darauf hingearbeitet, den Kundinnen und Kunden in Zukunft einen vollständig papierlosen, elektronischen Baubewilligungsprozesses über das geplante Service-Portal anzubieten. 

Die aktuellen Baugesuche liegen unter www.bauausschreibungen.stadtluzern.ch öffentlich auf.

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Öffentliche Auflage Baugesuche elektronisch Medienmitteilung 24.06.2021 (PDF, 272.19 kB) Download 0 Öffentliche Auflage Baugesuche elektronisch Medienmitteilung 24.06.2021
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