Nach 29 Jahren soll es endlich wieder soweit sein. Der Luzerner Stadtrat drückt dem FC Luzern für den Cupfinal die Daumen. Die allfälligen Siegesfeiern bereiten ihm allerdings Sorgen. Er hat deshalb eine städtische Arbeitsgruppe gebildet, um zu prüfen, was für eine Cupfeier unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen möglich wäre. Schliesslich kam der Stadtrat zum Schluss, dass eine öffentliche Cupfeier unter den epidemiologischen Umständen und den geltenden gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton nicht bewilligungsfähig ist. Er weist seine zuständige Dienstabteilung deshalb an, allfällige Gesuche für öffentliche Veranstaltungen konsequent nach geltender Gesetzgebung zu beurteilen und abzulehnen, falls die COVID-Vorschriften nicht eingehalten werden können.
Für allfällige spontane Feiern gilt folgendes:
- Im öffentlichen Raum (z.B. in Parkanlagen oder auf Plätzen) sind Menschenansammlungen mit mehr als 15 Personen verboten.
- Maskenpflicht, wenn sich mehrere Personen in belebten Zonen aufhalten und der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht durchgehend eingehalten werden kann.
- Aussenbereiche von Restaurants, Bars und Takeaway-Betrieben dürfen bis maximal 23 Uhr geöffnet sein, die Innenbereiche bleiben geschlossen.
«Wir appellieren an die Vernunft und die Eigenverantwortung aller FCL-Fans sowie an die Solidarität gegenüber den Mitmenschen», erklärt Stadtpräsident Beat Züsli. Der Stadtrat dankt der Luzerner Bevölkerung für das konsequente Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen. Und Züsli ergänzt: «Wir wünschen dem FC Luzern für den Cupfinal viel Erfolg. HOPP LOZÄRN!!!»
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Keine Cupfeier FCL Medienmitteilung 19.05.2021 (PDF, 293.72 kB) | Download | 0 | Keine Cupfeier FCL Medienmitteilung 19.05.2021 |