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13. April 2021
Die Einbürgerungskommission behandelte im Berichtsjahr 2020 insgesamt 238 Einbürgerungsgesuche (Vorjahr 253). 331 Personen (Vorjahr 317) wurde das Luzerner Stadtbürgerrecht zugesichert. Die Rangliste der Nationalitäten führt Deutschland an (139 Personen), gefolgt von Kosovo (18 Personen) und Serbien (18 Personen).

Die Einbürgerungskommission traf sich im Berichtsjahr 2020 zu zehn Tagessitzungen. Besondere Herausforderungen ergaben sich in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie. Die Sitzungen, die in die Zeit des Lockdowns fielen, mussten abgesagt werden. Sie konnten aber während der Sommerzeit nachgeholt werden. Die Einbürgerungskommission behandelte insgesamt 238 Einbürgerungsgesuche (Vorjahr 253). 331 Personen wurde das Luzerner Stadtbürgerrecht zugesichert (Vorjahr 317). 

Gegenüber dem Vorjahr hat die Einbürgerungskommission weniger Gesuche sistiert, nämlich lediglich 12 Gesuche mit 20 Personen (Vorjahr 43 Gesuche mit 69 Personen). Als Gründe für die Sistierung nannte die Einbürgerungskommission: Mangelnde Deutschkenntnisse, mangelnde staatsbürgerliche Kenntnisse, kein Einkommen um die Lebenskosten zu decken, Nichtbeachten der schweizerischen Rechtsordnung, Eintrag im Strafregister, Steuerschulden, offene Betreibung/offene Verlustscheine. Abgelehnt wurde im Berichtsjahr kein Einbürgerungsgesuch. 

Am meisten Personen eingebürgert wurden 2020 aus Deutschland (139 Personen), gefolgt von Kosovo (18 Personen) und Serbien (18 Personen). Hier ist festzustellen, dass es im vergangenen Jahr deutlich weniger Einbürgerungen von Personen aus Ländern wie dem Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien oder Sri Lanka gab. Dafür nahm im Gegenzug der Anteil eingebürgerter Personen insbesondere aus Deutschland markant zu.

Zurückzuführen sind diese Entwicklungen einerseits auf die verschärfte eidgenössische Einbürgerungsgesetzgebung: Seit dem 1. Januar 2018 können sich nur noch Personen einbürgern lassen, die eine Niederlassungsbewilligung besitzen, über gute Sprachkenntnisse verfügen und ihre Lebenskosten eigenständig bestreiten können. Anderseits behandelte die Einbürgerungskommission eine grosse Anzahl von Gesuchen von sehr qualifizierten Personen aus Deutschland.

Wie sich folgende Neuerung auf die Einbürgerungszahlen auswirken wird, ist noch offen: Seit dem 1. Januar 2021 müssen Kinder, die im Gesuch eines Elternteils einbezogen sind, sowie Jugendliche und junge Erwachsene, die bei Gesuchseinreichung jünger als 25 Jahre alt sind, keine städtische Einbürgerungsgebühr mehr bezahlen. Dieser Änderung stimmte der Grosse Stadtrat am 12. November 2020 zu.

Per 31. Dezember 2020 waren 229 Gesuche pendent (Vorjahr 263). Nachdem deutlich mehr Gesuche im Berichtsjahr abschliessend behandelt wurden, wird dies in der Konsequenz auch helfen, Gesuche in Zukunft noch effizienter und zügiger behandeln zu können.

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Tätigkeitsbericht 2020 der Einbürgerungskommission Medienmitteilung 13.04.2021 (PDF, 278.67 kB) Download 0 Tätigkeitsbericht 2020 der Einbürgerungskommission Medienmitteilung 13.04.2021
Tätigkeitsbericht 2020 der Einbürgerungskommission Stadt Luzern (PDF, 496.06 kB) Download 1 Tätigkeitsbericht 2020 der Einbürgerungskommission Stadt Luzern