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19. Mai 2020
Wer in Luzern öffentlichen Grund nutzt, zahlt der Stadt dafür Gebühren. Diese Gebühren will der Stadtrat für Gastrobetriebe, Läden und Standbetreibende der Luzerner Märkte punktuell reduzieren oder ganz erlassen. Damit entlastet der Stadtrat dieses vom Coronavirus wirtschaftlich stark betroffene Gewerbe.

Das Luzerner Gewerbe leidet stark unter den Auswirkungen des Coronavirus. So mussten etwa während zweier Monate ein Grossteil der Läden sowie alle Gastrobetriebe komplett schliessen. Auch die Luzerner Märkte wie etwa der Wochenmarkt durften nicht mehr durchgeführt werden. Bund und Kanton Luzern haben bereits diverse Massnahmen zur Stützung des Gewerbes erlassen. Auch der Luzerner Stadtrat analysiert laufend, wo er in seinem Zuständigkeitsbereich das Gewerbe ergänzend entlasten kann.

Letzte Woche gab der Stadtrat bekannt, dass Gastrobetriebe ihre bestehenden Boulevardflächen rasch und unkompliziert vergrössern dürfen. Auch Läden bekommen mehr Freiheiten bei der Nutzung der Fläche vor ihren Geschäften (siehe Mitteilung vom 11. Mai 2020). Genutzt werden dürfen temporär und nach Absprache mit der Stadt auch der Strassenraum und Parkplätze.

Nun setzt der Stadtrat auch bei den Gebühren für den öffentlichen Grund an – wer öffentliche Fläche vor seinem Laden/Lokal nutzt, zahlt der Stadt dafür normalerweise Gebühren. Wegen des erheblichen öffentlichen Interesses an einem gesunden Gewerbe sollen die Gebühren deutlich reduziert werden.

Gastronomiebetriebe und Läden: 50 bis 100 Prozent Erlass
Restaurants, Cafés und Bars wird der Stadtrat die Nutzungsgebühr für deren Boulevardflächen für die Monate Mitte März bis Mitte Mai zu 100 Prozent erlassen. Für die restlichen zehn Monate des Jahres 2020 werden 50 Prozent der Gebühren erlassen. Dieselbe Regelung gilt auch für die Läden und Verkaufsgeschäfte. Gastrobetriebe, die ihre Flächen nun temporär erweitern, zahlen ebenfalls nur die Hälfte der normalerweise dafür anfallenden Gebühren.

Bei den Märkten auf öffentlichem Grund sollen nur für jene Markttage Nutzungsgebühren erhoben werden, die auch stattgefunden haben. Zur Erinnerung: Der Luzerner Wochenmarkt konnte am 12. Mai 2020 erstmals nach dem Lockdown wieder durchgeführt werden.

Die Stadt schätzt, dass mit dieser Regelung die Gastrobranche dieses Jahr insgesamt rund 250'000 Franken weniger Gebühren für den öffentlichen Grund bezahlen wird. Bei den Läden dürften es um die 35'000 Franken sein. Wie hoch dieser Betrag bei den Märkten sein wird, ist noch unklar.

Ergänzend dazu verzichtet die Stadt auf die Bearbeitungsgebühren, die bei oben aufgeführten Gesuchen üblicherweise anfallen. Das gilt auch bei der Verschiebung bereits bewilligter Veranstaltungen auf öffentlichem Grund.

Erweiterung/Neue Boulevardflächen: Unterschiedliche Verfahren und Zuständigkeiten
Eine Präzisierung gibt es noch betreffend Verfahren und Zuständigkeit betreffend Erweiterung von bestehenden oder der Schaffung neuer Boulevardflächen:

Betriebe mit bestehender Boulevardfläche können unter Einhaltung von Auflagen in Absprache mit der Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen ihre Aussenfläche ohne Baugesuch vergrössern. Dies bis maximal 31. Oktober 2020 bzw. auf Widerruf.

Gastrobetriebe ohne Boulevardflächen benötigen für neue Flächen eine Baubewilligung (siehe Mitteilung vom 11. Mai 2020). Die Baudirektion hat nun präzisiert, dass diese Gesuche prioritär und in einem verkürzten Verfahren behandelt sowie lediglich minimale Gebühren verlangt werden. Wichtig ist, dass Interessentinnen und Interessenten sofort mit dem Bereich Baugesuch Kontakt aufnehmen, damit das konkrete Vorgehen abgesprochen werden kann.

Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesen Massnahmen dem betroffenen Gewerbe in diesen schwierigen Zeiten Unterstützung bieten zu können.

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Gebührenreduktion für Gastrobetriebe und Läden Medienmitteilung 19.05.2020 Download 0 Gebührenreduktion für Gastrobetriebe und Läden Medienmitteilung 19.05.2020
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