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8. April 2020
Ab Freitag, 17. April 2020, werden die Baugesuche, die bei der Stadt Luzern eingehen, neu mit allen Gesuchsunterlagen auf der Website aufgeschaltet. Der Zugriff ist während der jeweiligen Auflagefristen ohne besondere Identifikation oder Registrierung über den Link www.bauausschreibungen.stadtluzern.ch möglich. Die elektronische Planauflage ersetzt während der Geltungsdauer der Notverordnungen des Bundesrates und des Regierungsrates die physische Planauflage im Stadthaus.
Die Stadt Luzern hat die Planauflage wegen des Coranavirus am Freitag, 20. März 2020, geschlossen. Aufgrund der räumlichen Situation war es nicht möglich, die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit zum Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden einzuhalten. So konnte insbesondere die Einhaltung der Abstandsvorschriften nicht garantiert werden.
 
Zum Zeitpunkt der Schliessung lagen 20 Baugesuche auf. Die Stadt Luzern hat die betroffenen Gesuchsteller über die Hintergründe der Schliessung informiert und in Aussicht gestellt, die Planauflage möglichst schnell wieder zu gewährleisten. Die Baugesuche wurden nicht sistiert. Alle Baugesuche wurden weiterhin auf die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften geprüft. Auch neue Baugesuche konnten nach wie vor eingereicht werden.
 
In der Zwischenzeit hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern den Gemeinden mitgeteilt, dass während der Geltungsdauer der Notverordnungen des Bundesrates und des Regierungsrates Erleichterungen im Baubewilligungs- und Ortsplanungsverfahren möglich sind. Gemäss Schreiben des Kantons genügt für eine öffentliche Auflage vorübergehend die vollständige Aufschaltung der Gesuchsunterlagen auf der Website der Gemeinde. Eine physische Auflage ist aktuell nicht notwendig.
 
Die Stadt Luzern hat deshalb entschieden, die elektronische Planauflage nach den Ostern zu ermöglichen. Die dafür notwendigen Vorbereitungen, Anpassungen und Tests werden zurzeit durchgeführt. Geplant ist, die Baugesuche, die bei der Stadt Luzern eingehen, ab Freitag, 17. April 2020, mit allen Gesuchsunterlagen auf der Website aufzuschalten. Damit kann vorderhand auf die physische Planauflage im Stadthaus verzichtet werden. 
 
Nach dem Osterwochenende werden die von der Aussetzung am 20. März 2020 betroffenen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und die jeweiligen Anstösserinnen und Anstösser über die Wiederaufnahme der Planauflage informiert. Für diese Gesuche wird die Auflage ab dem 17. April 2020 wiederholt. Danach wird die Planauflage auch für alle anderen Gesuche online ermöglicht.
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Baugesuche Planauflage online Medienmitteilung 08.04.2020 Download 0 Baugesuche Planauflage online Medienmitteilung 08.04.2020
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