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23. März 2020
Gemäss aktuellem Kenntnisstand werden die Gemeindewahlen vom 29. März 2020 trotz der aktuellen Auswirkungen durch das Coronavirus durchgeführt. In der Stadt Luzern wählen die Stimmberechtigten die Mitglieder des Grossen Stadtrates (48 Sitze), den fünfköpfigen Stadtrat sowie das Stadtpräsidium für die Amtsdauer 2020–2024. Die briefliche Stimmabgabe in der Stadt Luzern ist ausnahmsweise kostenlos.
Für die Durchführung der Gemeindewahlen in der Stadt Luzern gibt es zwei unverzichtbare Hauptziele:
 
  • Durchführung absolut fairer Wahlen durch Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
  • Umfassender Schutz der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie aller an der Wahl und Auszählung beteiligten Personen bei der Stadt Luzern vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus.

Durchführung der Wahl

Erste Priorität hat die Stimmabgabe. Das heisst, die korrekte Abgabe und Entgegennahme der Wahlcouverts bis Sonntag, 29. März 2020, 10 Uhr.
 
Die Stimmberechtigten können ihr Wahlrecht wie folgt ausüben:
 
  • Durch briefliche Stimmabgabe per Post. Um diesen Weg zu fördern, müssen die Wahlcouverts ab sofort und ausnahmsweise nicht mehr frankiert werden. Die Stadt Luzern übernimmt die Portokosten. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen die Wahlcouverts einfach rechtzeitig absenden.
  • Durch Einwurf des Wahlcouverts bis spätestens 29. März 2020, 10 Uhr, in folgende städtische Briefkästen:
    - Türbriefkasten beim Haupteingang des Stadthauses, Hirschengraben 17
    - Briefkasten an der Obergrundstrasse 1
    - Briefkasten Ruopigenplatz 1
  • Durch Abgabe der Wahlcouverts am Sonntag, 29. März 2020, zwischen 9 und 10 Uhr, im Urnenlokal in der Heiliggeistkapelle, Hirschengraben 17b, 6003 Luzern
Alle Wahlzettel werden schliesslich ordnungsgemäss entgegengenommen und gesichert.
 

Auszählung der Wahlzettel

Zweite Priorität hat die Auszählung der Wahlzettel. Dies geschieht nach dem Eingang der Wahlcouverts aufgrund der dann vorherrschenden Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Wie genau die Auszählung durchgeführt wird, ist Gegenstand laufender Abklärungen. Was bereits jetzt klar ist: Für die Auszählung und die damit verbundenen Schutzmassnahmen wird der Kantonsarzt beigezogen. Neben dem umfassenden Schutz der Beteiligten sind auch die Vorschriften zur korrekten Auszählung zu 100 Prozent einzuhalten. Es ist mit einer zeitlichen Verzögerung von mehreren Tagen, wenn nicht sogar Wochen zu rechnen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt zu gegebener Zeit im Anschluss an die korrekte Auszählung.
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Neuwahlen Stadt Luzern Durchführung Medienmitteilung 23.03.2020 Download 0 Neuwahlen Stadt Luzern Durchführung Medienmitteilung 23.03.2020
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