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3. Februar 2022
Das Coronavirus beeinflusst das Leben in der Stadt Luzern. Hier finden Sie fortlaufend jene Informationen, die spezifisch die Stadt Luzern betreffen.

Das Wichtigste in Kürze

Dies gilt ab 20. Dezember 2021:

(Link zur Webseite "Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen" des Bundesamtes für Gesundheit)

  • Die Innenbereiche von Restaurants und Bars sind nur für geimpfte und genesene Personen zugänglich (2G). In Betrieben, welche den Zugang auf 2G beschränken, dürfen die Gäste die Maske erst am Tisch ablegen und nur sitzend konsumieren. In Betrieben, welche den Zugang auf 2G+ beschränken, fällt sowohl die Sitzpflicht wie auch die Maskenpflicht für Gäste weg. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen.
  • Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Konzerte, Theater, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat eingeschränkt (2G). In Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Hallenbäder, Aquaparks und weitere Orte wie Diskotheken und Tanzlokale, an denen keine Maske getragen werden kann, sind nur für genesene und geimpfte Personen mit einem negativen Test zugänglich (2G+).
  • Veranstaltungen in Innenräumen sind für genesene und geimpfte Personen zugänglich (2G). Es gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Auch von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen. Veranstalterinnen und Veranstalter können den Zugang auf geimpfte oder genesene Personen mit negativem Testresultat (2G+) beschränken und damit auf die Maskenpflicht verzichten.
  • Auch bei Veranstaltungen im Freien gilt Zertifikatspflicht (3G). Veranstalterinnen und Veranstalter können den Zugang auf 2G oder 2G+ beschränken. Auf eine Zugangsbeschränkung kann verzichtet werden, wenn maximal 300 Personen teilnehmen werden und die Besucherinnen und Besucher nicht tanzen.
  • Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf geimpfte und genesene Personen eingeschränkt (2G). Bei Aktivitäten, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen geimpfte und genesene Personen zusätzlich einen negativen Test vorweisen (2G+).
  • Die Maskenpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.

Weiterhin gilt:

  • In öffentlich zugänglichen Innenbereichen der Stadtverwaltung gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Auch im Detailhandel und im öffentlichen Verkehr gilt Maskenpflicht.

Weitere Informationen: Medienmitteilung des Bundes vom 17. Dezember 2021

Covid-19-Impfungen im Kanton Luzern

Aktuelle Informationen zu den zahlreichen Impfangeboten gegen Covid-19 im Kanton Luzern (inklusive Boosterimpfung) finden Sie hier.

 

Covid-Zertifikat

Im Kanton Luzern erhalten alle Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, ein Covid-Zertifikat. Mit diesem wird eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Covid-Erkrankung oder ein negatives Testergebnis dokumentiert. Weitere Informationen: Mitteilung des Kantons Luzern vom 11. Juni 2021

Städtische Dienstleistungen

Die Publikumsschalter der Stadt Luzern sind grösstenteils wie gewohnt geöffnet. Einzelne Schalter haben eingeschränkte Öffnungszeiten, z.B. das Geoinformationszentrum und die Volksschule. Alle Informationen zu den Dienstleistungen und den Öffnungszeiten der verschiedenen Schalter finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten.

Die Besucherinnen und Besucher werden aufgefordert, die geltenden Schutzmassnahmen wie die Maskenpflicht und die Abstandsregeln einzuhalten. Das Online-Angebot bleibt bestehen.

Städtische Bibliotheken

Die Stadtbibliothek und das öko-forum sowie die Bibliothek Ruopigen sind für geimpfte und genesene Personen zugänglich (2G). Es gilt weiterhin Maskenpflicht. Weitere Informationen unter www.bvl.ch.

Veranstaltungen der Stadt

Sie finden Hinweise zu Anlässen/Veranstaltungen auf unserer laufend aktualisierten Webseite unter Termine.

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung während der Coronakrise

Beratung für belastete Familien und Jugendliche

Viele Menschen leiden unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bei den Beratungsstellen der Stadt Luzern haben Anfragen speziell von Familien und Jugendlichen für Unterstützung im Alltag zugenommen. Gerade bei bereits belasteten Familien oder Jugendlichen erhöht die Situation rund um die Pandemie das Risiko, dass schwelende Konflikte ausbrechen und/oder die psychische Gesundheit leidet. Aus diesem Grund hat die Stadt in diesem Dokument wertvolle Unterstützungsangebote und Kontakte zusammengefasst.

Beratung
Mit diesen Plakaten richtet sich die Stadt Luzern Ende 2021 direkt an Jugendliche.

Schutz von Älteren/Risikogruppen

Hier gehts zu den Empfehlungen des Bundesamt für Gesundheit. Ältere Stadtluzerner/innen, die Fragen haben und nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen, können sich bei der städtischen Anlaufstelle Alter melden: +41 41 208 77 77, anlaufstelle.alter@stadtluzern.ch.

Schulen und Betreuung

Volksschulen

Am 2. Februar 2022 hob der Kantonsrat die Maskenpflicht für die Kinder der ganzen Primarschule (1. bis 6. Klasse) auf. Für die Lehrpersonen und alle weiteren Mitarbeitenden der Schule gilt die Maskentragpflicht weiterhin. In der Sekundarschule gilt die Maskenpflicht vorerst bis zu den Fasnachtsferien. Die seit 10. Januar 2022 in den Primarschulen durchgeführten Reihentests (ohne Kindergarten und Basisstufe) können weiterhin von den Schülerinnen und Schülern sowie von den Lehrpersonen genutzt werden.

Der Schalter der Volksschule im Stadthaus, Winkelriedstrasse 12a, ist bis 23. Februar 2022 nur noch vormittags geöffnet, von 8 bis 12 Uhr. Am Nachmittag ist der Schalter weiterhin telefonisch erreichbar (041 208 86 15). Alle Informationen samt Kontaktangaben sind auf der Webseite der Volksschule www.vsluzern.ch aufgeschaltet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Volksschulbildung unter www.volksschulbildung.lu.ch/coronavirus

Musikschulunterricht

In den öffentlich zugänglichen Innenräumen der Schulhäuser gilt eine Maskenpflicht für alle ab der 1. Klasse der Primarschule. Der Musikschulunterricht ist ab 16 Jahren für geimpfte und genesene Personen zugänglich.

Alle Informationen zum Musikschulunterricht finden Sie unter www.musikschuleluzern.ch

Schul-/Sportanlagen, städtische Betriebe

  • Bei sportlichen Aktivitäten im Freien gibt es keine Einschränkungen.
  • Bei sportlichen Aktivitäten drinnen sind ab 16 Jahren geimpfte und genesene Personen zugelassen.
  • In allen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht. Bei Aktivitäten, bei denen keine Maske getragen werden kann, gilt ab 16 Jahren 2G+ (Impf- oder Genesungszertifikat plus negatives Testresultat).

Weitere Informationen:

Kultur- und Sportinstitutionen

Viele Kultur und Sportinstitutionen, Vereine, Veranstalter und Einzelpersonen aus Kultur und Sport sind von der Krise betroffen. Der Bund und der Kanton Luzern haben entsprechende Finanzhilfen erarbeitet.

Allgemeine Informationen:

Wirtschaft

Auf der Website der kantonalen Wirtschaftsförderung sind diverse Links, Telefonnummern und Merkblätter aufgeschaltet. Als Ansprechpartnerin für Fragen und Anliegen steht zudem die Fachstelle Wirtschaftsfragen der Stadt Luzern zur Verfügung.

Weitere Informationen

Telefon-Hotlines zum Coronavirus:

  • Bund: Der Bund betreibt eine Infoline Coronavirus unter der Telefonnummer +41 58 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr). Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
  • Kanton: Der Kanton Luzern betreibt eine Infoline Coronavirus 24 Stunden unter der Telefonnummer +41 41 228 68 89. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Telefon-Hotline für Fragen zu Veranstaltungen:

  • Kanton: Anfragen zur Durchführung von Veranstaltungen können unter der neuen Hotline-Nummer +41 41 228 45 54 gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zu Bürozeiten (8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr) erreichbar. Die wichtigsten Informationen sind zudem in Merkblättern auf Veranstaltungen - Kanton Luzern zusammengefasst. Anfragen werden auch per Mail unter veranstaltungen@lu.ch entgegengenommen. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 25. Mai 2021.

Hinweise zu den Ausführungen auf dieser Webseite nehmen wir gerne per E-Mail entgegen: kommunikation@stadtluzern.ch.

www.bag-coronavirus.ch

 

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