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26. April 2018
Weniger Lärm, Verkehr, Abgas und gefährliche Situationen: Die Stadt will den Schleichverkehr durch die Libellen- und Weggismattstrasse mit einem Fahrverbot unterbinden. Diese Massnahme aus der städtischen Mobilitätsstrategie wurde gemeinsam mit dem Quartierverein konkretisiert und soll die Lebensqualität und Sicherheit vor Ort erhöhen.
Die Libellen- und Weggismattstrasse sind für Autofahrende beliebte Quartierstrassen, um den Stau am Schlossberg zu umfahren. Sie sind deshalb in den Morgen- und Abendstunden mit erheblichem Durchgangsverkehr belastet. Dies bestätigen Messungen, Anwohnende und der Quartierverein. Die Folgen sind massiver Schleichverkehr. Zwischen 17 und 18 Uhr macht der Schleichverkehr fast 60 Prozent aller Fahrten aus. Die Folge davon sind Behinderungen für die Anwohnenden und Anstösser, Lärm, Abgase und eine Verschärfung der Sicherheitslage, speziell für die Kinder im Quartier.

In seiner Stellungnahme auf ein überwiesenes Postulat der GLP anerkennt der Stadtrat die Problematik. Er erachtet den Handlungsbedarf insbesondere im Zusammenhang mit dem anstehenden Parkhausneubau beim Luzerner Kantonsspital als gegeben. Er zeigt sich bereit, für die Libellenstrasse verkehrsberuhigende Massnahmen vorzusehen und beauftragte das Tiefbauamt, in Zusammenarbeit mit dem Quartierverein, diese zu konkretisieren.

Das Tiefbauamt und der Quartierverein haben drei mögliche Varianten geprüft. Als einfachste und kostengünstigste Massnahme hat sich das Fahrverbot mit «Zubringerdienst gestattet» erwiesen. Dieses stösst auch bei den Anwohnerinnen und Anwohnern auf grosse Akzeptanz. Das Fahrverbot erlaubt neben den Fahrten von Anwohnerinnen und Anwohnern auch die Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren, Fahrten von Personen, die Anwohnerinnen und Anwohner treffen oder auf anliegenden Grundstücken arbeiten sowie Beförderungsfahrten solcher Personen durch Dritte. Ein ähnliches Fahrverbot gilt etwa auf dem Bramberg und auf der Taubenhausstrasse.

Die notwendige Verkehrsanordnung wird am Samstag, 28. April 2018, im Kantonsblatt publiziert. Die Verkehrsanordnung liegt vom 30. April bis 29. Mai 2018 beim Tiefbauamt öffentlich auf.

Die geplante Massnahme soll dazu beitragen, den Durchgangsverkehr zu verringern, ohne den Werkverkehr und die Anwohnerinnen und Anwohner bezüglich der eigenen Mobilität zu beeinträchtigen. Die beiden Quartierstrassen Libellenstrasse und Weggismattstrasse werden damit vom Verkehr und Lärm entlastet. Das führt auch zu mehr Sicherheit für den Fuss- sowie den Veloverkehr und zu einer höheren Lebensqualität.

Weiter kommt der Stadtrat mit dieser Massnahme auch dem vom Volk beschlossene Reglement für eine nachhaltige städtische Mobilität entgegen. Dieses besagt, dass Wohnquartiere vom Verkehr entlastet und Durchgangsverkehr vermieden werden sollen.

Fahrverbot Libellenstrasse
Situationsplan Signalisation Libellenstrasse
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Fahrverbot Libellenstrasse Medienmitteilung 26.04.2018 (PDF, 177.79 kB) Download 0 Fahrverbot Libellenstrasse Medienmitteilung 26.04.2018