In seiner Stellungnahme auf ein überwiesenes Postulat der GLP anerkennt der Stadtrat die Problematik. Er erachtet den Handlungsbedarf insbesondere im Zusammenhang mit dem anstehenden Parkhausneubau beim Luzerner Kantonsspital als gegeben. Er zeigt sich bereit, für die Libellenstrasse verkehrsberuhigende Massnahmen vorzusehen und beauftragte das Tiefbauamt, in Zusammenarbeit mit dem Quartierverein, diese zu konkretisieren.
Das Tiefbauamt und der Quartierverein haben drei mögliche Varianten geprüft. Als einfachste und kostengünstigste Massnahme hat sich das Fahrverbot mit «Zubringerdienst gestattet» erwiesen. Dieses stösst auch bei den Anwohnerinnen und Anwohnern auf grosse Akzeptanz. Das Fahrverbot erlaubt neben den Fahrten von Anwohnerinnen und Anwohnern auch die Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren, Fahrten von Personen, die Anwohnerinnen und Anwohner treffen oder auf anliegenden Grundstücken arbeiten sowie Beförderungsfahrten solcher Personen durch Dritte. Ein ähnliches Fahrverbot gilt etwa auf dem Bramberg und auf der Taubenhausstrasse.
Die notwendige Verkehrsanordnung wird am Samstag, 28. April 2018, im Kantonsblatt publiziert. Die Verkehrsanordnung liegt vom 30. April bis 29. Mai 2018 beim Tiefbauamt öffentlich auf.
Die geplante Massnahme soll dazu beitragen, den Durchgangsverkehr zu verringern, ohne den Werkverkehr und die Anwohnerinnen und Anwohner bezüglich der eigenen Mobilität zu beeinträchtigen. Die beiden Quartierstrassen Libellenstrasse und Weggismattstrasse werden damit vom Verkehr und Lärm entlastet. Das führt auch zu mehr Sicherheit für den Fuss- sowie den Veloverkehr und zu einer höheren Lebensqualität.
Weiter kommt der Stadtrat mit dieser Massnahme auch dem vom Volk beschlossene Reglement für eine nachhaltige städtische Mobilität entgegen. Dieses besagt, dass Wohnquartiere vom Verkehr entlastet und Durchgangsverkehr vermieden werden sollen.
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Fahrverbot Libellenstrasse Medienmitteilung 26.04.2018 (PDF, 177.79 kB) | Download | 0 | Fahrverbot Libellenstrasse Medienmitteilung 26.04.2018 |