- Der Einbahnverkehr wird von der Polizei geregelt: Wenn es unter der Egg und rund um die Rathaustreppe ein zu grosses Gedränge gibt, darf von der Bahnhofstrasse her der Rathaus-steg nicht betreten werden. Das entlastet die zuweilen sehr engen Verhältnisse bei der Rathaustreppe spürbar.
- Das Sicherheitsdispositiv ist erweitert: Verunfallte oder verletzte Fasnächtlerinnen oder Fasnächtler erhalten Hilfe beim Sanitätsposten an der Rössligasse 12. Ergänzend sind mobile Samariterpatrouillen im Einsatz. Dank dieser Massnahmen erhalten mehr Leute im Notfall schneller medizinische Unterstützung. Für medizinische Beobachtungen von Patienten wird neu an der Winkelriedstrasse 5 (Barfüsser) eine Sanitätsstelle eingerichtet.
Die bisherigen Weisungen und Empfehlungen, die eine unfallfreie Fasnacht zum Ziel haben, bleiben die gleichen. Jene für Wagenbauer und Standbetreibende sind in der überarbeiteten Wegleitung zur Fasnacht 2018 festgehalten. Zu den Auflagen gehören etwa der für die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge benötigte Korridor von 3,5 Metern, das ausserhalb bestimmter Zonen geltende Fahrverbot in der Altstadt sowie das Verbot von offenen Feuern wie Fackeln oder Kerzen.
Die Stadt dankt allen beteiligten Organisationen, Vereinen und Personen für das grosse Engagement zugunsten der Luzerner Fasnacht und freut sich erneut auf ein paar unbeschwerte, ausgelassene und friedliche Tage.
Viele Infos über die Luzerner Fasnacht finden Sie auf www.fasnacht.stadtluzern.ch
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