Weniger einkommensschwache Eltern
Diese Entwicklung blieb nicht ohne Auswirkung auf die Bezügerstruktur: Der Anteil der Eltern mit tiefen Einkommen liegt heute acht Prozentpunkte tiefer als vor sechs Jahren. Die Gründe dafür sind vielfältig. «Es ist anzunehmen, dass Eltern der unteren Einkommensklasse die Betreuung ihrer Kinder selber organisieren oder sich ein Elternteil aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen hat», sagt Monika Hürlimann, Bereichsleiterin Vorschulalter der Dienstabteilung Kinder Jugend Familie (KJF) der Sozialdirektion. Dies weil ihnen die ausserfamiliäre Betreuung zu teuer geworden ist.
Der Stadtrat will dieser Entwicklung entgegenwirken. «Höhere Selbstkosten bedeuten für einkommensschwache Familien eine grosse Belastung. Gerade diese sollen mit den Betreuungsgutscheinen unterstützt werden», sagt Sozialdirektor Martin Merki. Der Stadtrat beantragt dem Parlament, deshalb die Beiträge um 0,5 Millionen Franken auf 3,5 Millionen Franken zu erhöhen. Insbesondere Eltern, die über ein steuerbares Einkommen von weniger als 50‘000 Franken verfügen, sollen künftig bei den Kita-Selbstkosten entlastet werden; aber auch für Eltern weiterer Einkommensklassen sind höhere Beiträge vorgesehen, wenn auch in geringerem Ausmass. Je nach Einkommen der Eltern und Alter des Kindes sollen die Beiträge für Betreuungsgutscheine um bis zu zehn Franken pro Kita-Tag und Kind steigen (siehe Kasten).
«Mit der Erhöhung der Beiträge passt die Stadt das System der Betreuungsgutscheine aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen sowie Veränderungen der Arbeitswelt an», sagt Martin Merki. «Sie fördert damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie kann zudem einkommensschwache Familien unterstützen, Armutsrisiken vorbeugen und die Bildungschancen von Kindern aus benachteiligten Familien erhöhen».
Zwei Beispiele zur Erhöhung der Beiträge für Betreuungsgutscheine:
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Kitas und Tagesfamilien in «Frühe Förderung» miteinbeziehen
Die Stadt plant neben höheren Beiträgen Anpassungen, was die Bestimmung von Qualitätsrichtlinien bei Kitas, privat geführten Horten und Tagesfamilien betrifft. Hat sie sich bei der Bewilligungsvergabe und der Aufsicht bisher unter anderem an Vorgaben des Verbandes Luzerner Gemeinden gehalten, soll der Stadtrat künftig städtische Qualitätsrichtlinien erlassen können.
Zudem sollen Kitas, Horte und Tagesfamilien stärker in den Bereich «Frühe Förderung» eingebunden werden; dies als Konsequenz der definitiven Einführung der «Frühen Förderung» Anfang 2016. Der Grosse Stadtrat hatte damals der Vorlage «Evaluation Frühe Förderung» zugestimmt. Ziel des Projekts: Ein Netzwerk in der Frühen Förderung aufzubauen, die Sprachentwicklung von kleinen Kindern in den Spielgruppen zu fördern und die Mütter- und Väterberatung mit einem Hausbesuchsprogramm zu ergänzen. «Kitas und Tagesfamilien sind dafür wichtige Partner. Die Zusammenarbeit soll gestärkt werden», sagt Monika Hürlimann. So können beispielsweise Spielgruppen und Kitas von einem breiten Weiterbildungsangebot zum Thema «Frühe Förderung» profitieren, welches die Stadt Luzern mitfinanziert.
Neuerungen für 2018 vorgesehen
Die geplanten Anpassungen ziehen eine Teilrevision des entsprechenden Reglements nach sich. «Die Stadt will die rechtlichen Grundlagen an die aktuellen Verhältnisse, sprich die Bedürfnisse der Kinder, Eltern und der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung anpassen», erklärt Monika Hürlimann. Der entsprechende Bericht und Antrag wird am 21. September 2017 vom Grossen Stadtrat behandelt. Stimmt dieser zu, kann die Stadt die Beiträge für die Betreuungsgutscheine auf Anfang 2018 erhöhen. Die Einführung von Anpassungen in den Bereichen Qualitätsrichtlinien und Frühe Förderung, sind für Mitte 2018 geplant.
Dokumente Grosser Stadtrat
- Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote (Bericht und Antrag 23/2017)
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Faktenblatt Betreuungsgutscheine (PDF, 166.94 kB) | Download | 1 | Faktenblatt Betreuungsgutscheine |