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14. Februar 2017
Wer über Online-Plattformen wie Airbnb Übernachtungen in der Stadt Luzern anbietet, ist verpflichtet, Kurtaxen und Beherbergungsabgaben ans Steueramt abzurechnen. Die Beherbergungsabgaben werden per 1. April 2017 angepasst.
Airbnb betreibt eine Plattform, die weltweit private Wohnungen oder Zimmer an Reisende vermittelt. Das Prinzip ist einfach: Jeder, der ein Zimmer oder eine Wohnung zu vermieten hat, kann diese auf der Online-Plattform Airbnb registrieren und für Gäste anbieten. Reisende können dann über das System Übernachtungen buchen. Auch in Luzern ist die Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten über Airbnb beliebt und verbreitet. Wer in der Stadt Übernachtungen gegen Geld anbietet, ist verpflichtet, sich an gewisse Bestimmungen zu halten.

Jede entgeltliche Übernachtung ist taxpflichtig
Nicht nur Hotelbetriebe, sondern auch Private, die über Internet-Plattformen Zimmer anbieten, müssen für von ihnen beherbergte Gäste Kurtaxen und Beherbergungsabgaben pro Übernachtung entrichten. Sie sind nach Kurtaxenreglement der Stadt Luzern dazu verpflichtet, dem Steueramt mindestens einmal pro Jahr eine Aufstellung der entgeltlichen Übernachtungen von Gästen zuzustellen. Das Steueramt sendet den Übernachtungsanbietern im Anschluss eine Rechnung der anfallenden Kurtaxen und Beherbergungsabgaben. Diese betragen bis zum 31. März 2017 total Fr. 2.40 pro Person und Übernachtung, ab dem 1. April 2017 sind es gesamthaft Fr. 2.80, dies aufgrund der Anpassung der kommunalen Beherbergungsabgabe.

Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer
Privatpersonen deklarieren die Einnahmen aus Übernachtungen in der Steuererklärung als weitere Einkünfte. Ist der Übernachtungsanbieter Mieter, trägt er unter der Ziffer 166 der Steuererklärung zwei Drittel der Bruttoeinnahmen ein und legt der Steuererklärung eine Aufstellung der Bruttoeinnahmen bei. Der Abzug von einem Drittel berücksichtigt die entstandenen Kosten, den Mietzinsanteil sowie die Abnützung der Wohnungseinrichtung. Wer hingegen als Eigentümer der Unterkunft Übernachtungen anbietet, deklariert die Einnahmen im Liegenschaftsverzeichnis.

Gästekontrolle bei ausländischen Gästen
Übernachtungsanbieter müssen zudem die Bestimmungen der Verwaltungspolizei betreffend Gästekontrolle beachten. Sie haben von den Reisenden einen Meldeschein gemäss den Angaben im Ausweispapier ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Die Meldescheine müssen der Polizei jederzeit zur Verfügung gestellt werden können, deshalb müssen sie während fünf Jahren digital oder in Papierform aufbewahrt werden.

Die Gäste profitieren
Von den Einnahmen aus Kurtaxen und Beherbergungsabgaben werden touristische Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen finanziert. Die Abgaben kommen also wieder den Feriengästen zugute.

Übernachtungsgästen steht die Gästekarte Luzern-Vierwaldstättersee zur Verfügung. Alle Übernachtungsanbieter können diese bei Luzern Tourismus gegen Vorweisen der Kurtaxenrechnung des Vorjahres kostenlos beziehen. Die Inhaber der Gästekarte profitieren von verschiedenen Vergünstigungen in und rund um Luzern.

Kontakte und Informationen

Steueramt der Stadt Luzern
Stadt Luzern, Steueramt, Hirschengraben 17, 6002 Luzern
E-Mail: steuern@stadtluzern.ch

Luzerner Polizei: Gästekontrolle
Bestimmungen zum Hotelmeldewesen, Informationen der Luzerner Polizei: www.stlu.ch/myx6

Gästekarte Luzern-Vierwaldstättersee
www.stlu.ch/fnim
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Medienmitteilung (PDF, 47.25 kB) Download 0 Medienmitteilung
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