Einer gesuchstellenden Person wurde wegen Nichtbeachten der Rechtsordnung das Luzerner Stadtbürgerrecht nicht zugesichert. Bei 79 Personen wurde das Einbürgerungsgesuch sistiert. Als Gründe wurden angeführt: Mangelnde soziale, kulturelle, strukturelle Integration, ungenügende staatspolitische Kenntnisse, ungenügende Deutschkenntnisse und Nichtbeachten der Rechtsordnung.
Beim Ressort Bürgerrechtswesen sind insgesamt 450 Gesuche pendent (Vorjahr 476). In den nächsten zwei Jahren wird die hohe Anzahl der pendenten Gesuche weiter abgearbeitet.
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Tätigkeitsbericht 2015 der Einbürgerungskommission der Stadt Luzern (PDF, 658.81 kB) | Download | 1 | Tätigkeitsbericht 2015 der Einbürgerungskommission der Stadt Luzern |