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23. April 2015
Der Stadtrat delegiert die Entscheide über Baugesuche an die Baudirektion. Dadurch kann der Prozess vereinfacht und das Verfahren beschleunigt werden. Die Änderung tritt auf 1. Mai 2015 in Kraft.
Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern unterscheidet zwischen dem vereinfachten Verfahren (kleinere Bauvorhaben) und dem ordentlichen Verfahren (grössere Bauvorhaben, die öffentlich ausgeschrieben werden müssen).

Bereits heute entscheidet die Baudirektion über Baugesuche im vereinfachten Verfahren. Neu soll sie auch für Baugesuche im ordentlichen Verfahren zuständig sein. Der Stadtrat, der bisher diese Gesuche behandelt hat, überträgt deren Entscheid nun ebenfalls der Baudirektion. Dadurch kann der verwaltungsinterne Prozess vereinfacht und das Verfahren beschleunigt werden.

Die Delegation des Entscheides ist aus Sicht des Stadtrates gerechtfertigt, weil die strategischen und politischen Entscheide bereits im Rahmen des Baubewilligungsprozesses gefällt werden. Eine Baubewilligung stellt dann lediglich fest, dass ein Bauvorhaben geltendes Recht erfüllt. Für die am Bewilligungsprozess beteiligten Gesuchsteller, Projektverfasser oder Anwohnenden hat die Übertragung keine Änderungen zur Folge. Die Bestimmungen zu den Eingaben, zur rechtlichen Legitimation und zu den Rechtsmitteln bleiben unverändert.