Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist einer der Schlüsselfaktoren bei der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs und ist deshalb eine der wichtigen mittelfristigen Massnahmen aus der Mobilitätsstrategie der Stadt Luzern. Zudem ist im eidgenössischen Strassenverkehrs-gesetz festgehalten, dass Bund, Kantone und Gemeinden ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen analysieren und eine Planung zu deren Behebung erarbeiten müssen.
Der Stadtrat setzt sich das Ziel, die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden bis 2020 von heute über 200 auf 150 pro 50‘000 Einwohnende zu reduzieren. Dazu will er sämtliche Fussgängerstreifen und Unfallschwerpunkte auf Gemeindestrassen sanieren, ein Verkehrssicherheits-Management einführen und die Öffentlichkeit besser auf die Verkehrssicherheitsthematik sensibilisieren.
Eine Überprüfung der Verkehrssicherheit im Jahr 2013 hat ergeben, dass es in der Stadt 43 Unfallschwerpunkte gibt. Rund ein Drittel der 723 Fussgängerstreifen haben Mängel, die aus Sicherheitsgründen möglichst bald behoben werden müssen. Die meisten Unfall-schwerpunkte und auch zahlreiche Fussgängerstreifen auf Stadtgebiet befinden sich auf Kantonsstrassen. Der Stadtrat ist gewillt, bei deren Sanierung eng mit dem Kanton zusammenzuarbeiten.
Für die rund 360 Fussgängerstreifen mit sicherheitsrelevanten und auch kleineren Mängeln auf den Gemeindestrassen ist die Stadt selber verantwortlich. Bei Fussgängerstreifen mit akuten Sicherheitsmängeln oder bei Fussgängerstreifen, deren Mängel mit geringerem Aufwand im Rahmen des Unterhalts behoben werden konnten – zum Beispiel durch Grünpflege oder Signalisations- und Markierungsanpassungen – hat die Stadt seit 2013 bereits Massnahmen umgesetzt.
Bei den verbleibenden Fussgängerstreifen sind zum Teil aufwändigere Sanierungsmassnahmen nötig: Einige müssen mit einer Mittelinsel versehen werden, andere müssen verschoben oder aufgehoben werden, da sie an ungeeigneten Orten sind, unter anderem weil die Sicht eingeschränkt oder nicht optimal ist oder sie in Tempo-30-Zonen liegen. Der Stadtrat unterscheidet zwei Prioritäten. In der ersten Priorität sind 133 Fussgängerstreifen, denen aufgrund der festgestellten Mängel, des Unfallzahlen, des Verkehrsaufkommens, der Rückmeldungen aus den Quartieren, aber auch aufgrund ihrer Lage, zum Beispiel im Umfeld von Schulen, Heimen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, ein erhöhtes Gefahrenpotential zugewiesen wurde. Diese Fussgängerstreifen will der Stadtrat bis 2019 sanieren. Dazu beantragt er beim Grossen Stadtrat einen Kredit von 1,2 Millionen Franken. Die 227 Fussgängerstreifen der zweiten Priorität will der Stadtrat im Rahmen von Strassenprojekten laufend sanieren. Er rechnet dafür mit Kosten von rund 1,4 Millionen Franken.
Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Verkehrssicherheit. Massnahmen zur Sanierung von Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen
(Bericht und Antrag 1/2015)
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