Mit der warmen Jahreszeit häufen sich bei den Gemeinden Anfragen im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk. Die RKU erinnert daran, dass es während der Nachtruhe (22 – 6 Uhr) verboten ist, Feuerwerk abzubrennen. In der übrigen Zeit ist wenn immer möglich darauf zu verzichten.
Zudem wird Lärm verursacht, der von der Nachbarschaft oft als lästig empfunden wird. Tiere werden verängstigt und können mit Panik und kopfloser Flucht reagieren.
Die zusätzliche Belastung von Gesundheit und Umwelt liesse sich ohne weiteres vermeiden. Anstelle eines Feuerwerks eignen sich für eine gemütliche und stilvolle Feier auch Tischlampen, Lichterschlangen, Deko-Lichter, Lichtkugeln, Girlanden, Fahnen, bunte Bänder oder Finnenkerzen.
Während der Nachtruhe, von 22 bis 6 Uhr, ist es verboten, Feuerwerk abzubrennen. Wird ausserhalb dieser Zeiten Feuerwerk abgebrannt, so sind die Regeln zu beachten, die im entsprechenden Merkblatt der Luzerner Polizei zusammengestellt sind.
Die Regionalkonferenz UmweltschutzDie Regionalkonferenz Umweltschutz (RKU) ist ein regelmässiges Treffen der für das Ressort Umwelt verantwortlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der folgenden 12 Gemeinden der Agglomeration Luzern:Adligenswil Ebikon Kriens Meggen Buchrain Emmen Küssnacht a.R. Rothenburg Dierikon Horw Luzern Udligenswil Stadtrat Adrian Borgula ist Präsident der RKU. Das Sekretariat wird durch die Dienstabteilung Umweltschutz der Stadt Luzern geführt. Die RKU-Gemeinden koordinieren ihre Tätigkeit im Umweltbereich, führen gemeinsame Projekte durch und nehmen zu umweltrelevanten Vorlagen Stellung. Acht RKU-Gemeinden tragen das Label Energiestadt. |
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Merkblatt Umgang mit Feuerwerk (PDF, 199.22 kB) | Download | 1 | Merkblatt Umgang mit Feuerwerk |