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11. Dezember 2013
Ab dem 6. Januar 2014 steht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Luzern die neu geschaffene Ombudsstelle zur Verfügung. Die Stelle ist unabhängig und neutral. Sie handelt vertraulich und ist kostenlos. Sie steht Betroffenen bei Konflikten mit Stadtrat und Stadtverwaltung zur Verfügung. Erste Ombudsfrau ist Lucia Schnider Stulz.
Mit Bericht und Antrag 40/2012 „Reglement über die Ombudsstelle der Stadt Luzern“ beschloss der Grosse Stadtrat die Schaffung einer Ombudsstelle. Im Sommer 2013 wählte der Grosse Stadtrat Lucia Schnider Stulz zur ersten Ombudsfrau der Stadt Luzern, Otmar Kreiliger als ihren Stellvertreter. Lucia Schnider Stulz wird in einem 30%-Pensum tätig sein. Die Stelle wird ab dem 6. Januar 2014 der Bevölkerung zur Verfügung stehen und befindet sich im Haus Hirschengraben 31 in Luzern.

Lucia Schnider Stulz ist 49 Jahre alt, verheiratet und wohnt in Luzern. Sie führte während rund zehn Jahren ihr eigenes Anwalts- und Mediationsbüro und gab dieses im Jahr 2012 auf, um sich beruflich neu zu orientieren. Sie verfügt über eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrung im Bereich Mediation. In früheren Anstellungen arbeitete sie bei der Vormundschaftsbehörde Stadt Luzern, beim kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie als Gerichtsschreiberin am Obergericht Luzern. Nebenbei war sie Ersatzrichterin am Amtsgericht Luzern-Stadt und Mediatorin beim Fachzentrum eff-zett in Zug. Sie hat keine Parteiämter inne und garantiert somit absolute Unabhängigkeit.

Otmar Kreiliger ist 58 Jahre alt und lebt in Luzern. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Er ist zurzeit selbständiger Anwalt, zuvor war er während sechs Jahren Amtsvormund in Littau, davor arbeitete er in der Finanzverwaltung des Kantons Luzern und war Verwalter der katholischen Kirchgemeinde der Stadt Luzern. Der Stellvertreter wird aktiv, wenn die Ombudsfrau aufgrund eines Interessenskonflikts (z. B. Bekanntschaft oder Verwandtschaft mit einer Partei) oder bei längerer Abwesenheit nicht tätig werden kann.

Die Ombudsstelle ist unabhängig und neutral. Sie handelt vertraulich und ist kostenlos. Sie steht allen Personen bei Problemen mit Stadtrat und Stadtverwaltung zur Verfügung, unabhängig von Alter, Nationalität und Wohnsitz. Sie prüft Beanstandungen, vermittelt in Konflikten, hilft Lösungen zu finden und kann Empfehlungen an die Verwaltung abgeben. Sie erteilt ratsuchenden Personen Auskunft und berät sie über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.

Die rechtlichen Grundlagen für die Ombudsstelle bilden die Gemeindeordnung der Stadt Luzern sowie das Reglement über die Ombudsstelle der Stadt Luzern. In der Gemeindeordnung (Art. 53a) ist festgehalten:

Als unabhängige Anlaufstelle zur Überprüfung einer fairen Behandlung durch den Stadtrat und durch das städtische Personal besteht in der Stadt Luzern eine Ombudsstelle.

Ab dem 1. April 2014 ist die Ombudsstelle auch externe Stelle für Mitarbeitende der Stadtverwaltung zur Meldung von Missständen in der Verwaltung (Whistleblowing).

Kontakt (ab 6. Januar 2014):
Ombudsstelle Stadt Luzern
Hirschengraben 31
Postfach 7646
6000 Luzern 7
Telefon   041 241 04 44
Fax         041 241 04 45 
E-Mail:    info@ombudsstelle-stadt-luzern.ch

www.ombudsstelle-stadt-luzern.ch
Die Homepage der Ombudsstelle ist ab dem 6. Januar 2014 aktiviert.

Sprechstunden finden nach Vereinbarung statt.
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