Gegen das strukturelle Defizit tritt der Stadtrat von Luzern mit seiner Gesamtstrategie 2013 an. Er beantragt mit dem Voranschlag 2013 eine Steuererhöhung um eine Zehnteleinheit (= Steuererhöhung um 3,08%, bezogen auf Kantons- und Gemeindesteuern, ohne Direkte Bundessteuer). Zusätzlich beschloss die städtische Exekutive ein Massnahmenpaket mit Spar- und Entlastungsmassnahmen von 4 Mio. Franken, welches ab 2014 wirksam wird. Es soll die Defizitlücke schliessen. Sollte die Steuererhöhung im kommenden Dezember an der Urne abgelehnt werden, sieht sich der Stadtrat gezwungen, ein zusätzliches Spar- und Entlastungspaket von 15 Mio. Franken umzusetzen. Die Massnahmen beider Pakete hat der Stadtrat bereits festgelegt und mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Stadtrates diskutiert. Die Kommission unterstützt die Gesamtstrategie des Stadtrates grossmehrheitlich und spricht sich auch für die vorgeschlagene Steuererhöhung aus.
Spätestens 2015 soll die Stadt Luzern dank der Gesamtstrategie wieder einen Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100 Prozent erreicht haben, sodass die Verschuldung ab 2016 abgebaut werden kann.
Der Stadtrat begründet seine Gesamtstrategie mit Steuererhöhung wie folgt:
- Die massiven Mehrkosten für die neue auf Bundesgesetz beruhende Pflegekostenfinanzierung rechtfertigen eine Steuererhöhung. Diese Kosten von rund 16 Mio. Franken verursachen zur Hauptsache den strukturellen Bruch in der Budgetplanung.
- Weitere Sparmassnahmen in der Höhe von 15 Mio. Franken anstelle einer Steuererhöhung widersprechen den strategischen Zielsetzungen sowie dem Selbstverständnis der Stadt Luzern, welche ihre Hauptstadt- und Zentrumsfunktion wahrnehmen muss.
- Die Stadt Luzern hat in den vergangenen Jahren bereits Entlastungspakete in der Höhe von 41,5 Mio. Franken beschlossen. Das zusätzliche Paket von 4 Mio. Franken schmerzt und beeinträchtigt das Selbstverständnis der Stadt Luzern, ist aber mehrheitlich mit den strategischen Zielsetzungen der Gesamtplanung vereinbar.
In beiden Entlastungspaketen sind Massnahmen enthalten, die zu Stellenabbau führen. Bei der Umsetzung dieser Massnahmen will der Stadtrat versuchen, Entlassungen zu verhindern. Sollten infolge Ablehnung der Steuererhöhung die Massnahmen über 15 Mio. Franken umgesetzt werden müssen, sieht das neue Personalreglement die Schaffung eines Sozialplanes vor.
Zusammenarbeit mit GPK
Der Stadtrat hat die angestrebte Steuererhöhung aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung bereits in der Gesamtplanung 2010 – 2014 als Ultima Ratio vorgeschlagen. Im September 2011 trat er mit dieser Absicht ein weiteres Mal vor die Öffentlichkeit. Folge davon war eine Motion von CVP, FDP, SVP und GLP, welche den Stadtrat aufforderten, anstelle einer Steuererhöhung nachhaltige Massnahmen bis Februar 2012 vorzulegen. Dieser Vorstoss wurde in der Form eines Postulates im Oktober 2011 überwiesen.
Der Stadtrat entwarf in der Folge seine Gesamtstrategie 2013. Um diese zentrale Planung politisch erfolgversprechend ausführen zu können, zog er ab März 2012 die GPK als Echoraum bei. An mehreren Sitzungen diskutierten Stadtrat und GPK über die anvisierte Strategie und über die konkreten Massnahmen, welche alle Direktionen der Verwaltung betreffen. Im Sommerseminar besprach der damalige Stadtrat Strategie und Massnahmen auch mit den Mitgliedern des neuen Stadtrates, der seit dem 1. September 2012 im Amt ist und die Gesamtstrategie im vollen Umfang übernommen hat.
GPK unterstützt Steuererhöhung
Nach den Verhandlungen kommt die GPK grossmehrheitlich zu folgendem Schluss:
- Die angespannte Finanzlage entstand durch externe Faktoren (kantonale Steuersenkungen, neue Pflegekostenfinanzierung).
- Die Stadt hat in den vergangenen Jahren mehrere Sparpakete verkraften müssen. Ein weiteres grosses Paket sei illusorisch. Daher sei die geplante Steuererhöhung zwingend notwendig.
- Notwendig, wenn auch schmerzhaft sei zudem das Sparpaket von 4 Mio. Franken, um ein reglementskonformes Budget aufstellen zu können.
- Müssten anstelle der Steuererhöhung Sparmassnahmen in der Höhe von 15 Mio. Franken umgesetzt werden, würde Luzern wesentliche Errungenschaften gefährden. Luzern könne so nicht mehr seine Rolle als Wirtschaftsmotor und als weltoffene und sichere Kultur- und Tourismusstadt erfüllen.
Das 4-Mio.-Paket
Das Spar- und Entlastungspaket von 4 Mio. Franken, welches der Stadtrat ab 2014 umsetzen will, beinhaltet 15 Massnahmen. Rund 60 Prozent davon umfassen Abbau und Verzicht von Leistungen und Subventionen, 23 Prozent Abbauten von Personalentschädigungen und 18 Prozent Ertragssteigerungen.
Die grösste Personalmassnahme bildet der Verkauf oder die Privatisierung der Kinder- und Jugendzahnklinik. Sie ist mit dem Abbau von 490 Stellenprozenten verbunden. Durch die Reduktion des Lohnwachstums beim Personal werden 0,8 Mio. Franken eingespart. Weitere markante Massnahmen sind die Reduktion des Unterhalts von Park- und Grünanlagen, Einsparungen und Schulgelderhöhung bei der Musikschule oder die Reduktion der Einlage in den Verkehrsinfrastrukturfonds um 0,5 Mio. Franken jährlich.
Übersicht 4-Mio.-Paket
Die Steuererhöhung
Neben dem 4-Mio.-Paket beantragt der Stadtrat eine Erhöhung des Gemeindesteuerfusses um eine Zehnteleinheit. Seit 2003 wurden die Steuern in Stadt und Kanton kontinuierlich gesenkt. Auch mit der Steuererhöhung von einer Zehnteleinheit bezahlen Alleinstehende in den Einkommensklassen 30'000 bis 150'000 Franken steuerbares Einkommen im Jahr 2013 um 22 bis 27 Prozent weniger als noch 2002. Bei den Verheirateten beträgt die Steuerreduktion in der gleichen Zeitperiode 25 bis 55 Prozent. Noch höher ist die Reduktion der Gewinnsteuer bei juristischen Personen mit 63,6 Prozent.
Die Anpassung des kommunalen Steuerfusses ab 2013 von 1,75 Einheiten auf 1,85 Einheiten entspricht einer Steueranpassung von 3,08 Prozent. Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken zahlen im Jahr 170.40 Franken mehr. Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen von 100'000 Franken, müssen 420.40 Franken mehr entrichten, jene mit 150'000 Franken steuerbarem Einkommen 681.85 Franken.
Bei Verheirateten mit einem steuerbaren Einkommen von 80'000 Franken erhöht sich die Steuerrechnung um 247.60 Franken. Beläuft sich das steuerbare Einkommen bei Verheirateten auf 150'000 Franken erhöht sich die Rechnung um 600.40 Franken.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Steuererhöhung
Das 15-Mio.-Paket
Sollten die Stimmberechtigten Mitte Dezember an der Urne Nein zum Voranschlag 2013 mit der dazugehörigen Steuerfusserhöhung sagen, sieht sich der Stadtrat gezwungen, die Massnahmen des 15-Mio.-Pakets umzusetzen, bzw. dem Grossen Stadtrat einen entsprechenden Antrag zu stellen. 86 Prozent dieser Massnahmen umfassen Abbauten und Verzicht auf Leistungen und Subventionen. 14 Prozent beinhalten Erstragssteigerungen.
Markante Beispiele aus diesem Paket sind die Aufhebung der gesamten Quartierarbeit für Kinder und Jugendliche, die Einschränkung der Bezugsberechtigung für Betreuungsgutscheine zur familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter, Streichung der Beiträge, Projekte und Förderpools in der Quartier- und Stadtteilpolitik, die Einstellung der SIP, die Streichung des Beitrages an die Tourismusorganisationen, die Reduktion der städtischen Beiträge an KKL und an den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe, Herabsetzung des Investitionsplafonds, Reduktion der Einlagen in den Verkehrsinfrastrukturfonds. Alle 23 Massnahmen verursachen einen Personalabbau von rund 24 Vollstellen.
Übersicht 15-Mio.-Paket
Das Selbstverständnis der Stadt Luzern
Basis der Gesamtstrategie des Stadtrates bildet sein längerfristiges Regierungsprogramm, die Gesamtplanung 2013 – 2017. Sie weist drei politische Hauptstossrichtungen auf, je eine für die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit:
- Luzern macht sich für eine lebendige Stadtregion in Freiheit und Sicherheit stark (Gesellschaft).
- Luzern sichert als Energiestadt seine Lebensgrundlagen und reduziert Umweltbelastungen sowie Ressourcenverbrauch (Umwelt).
- Luzern entwickelt seinen Wirtschaftsraum zum Nutzen der ganzen Zentralschweiz (Wirtschaft).
Der Stadtrat will das Gleichgewicht dieser drei Dimensionen wahren und einen einseitigen Abbau vermeiden. Aufgrund der Ressourcen sind gewisse Reduktionen von Leistungen aber einzuplanen.
Luzern soll eine soziale Stadt bleiben, das unmittelbare Wohl der Bevölkerung stehe im Vordergrund. Abstriche an Leistungen seien jedoch dort möglich, wo Angebote über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Luzern soll auch gesellschaftpolitisch offen bleiben und ein breit diversifiziertes Kulturangebot aufweisen. Abstriche können bei teuren Kulturprojekten jedoch erfolgen. Schliesslich will Luzern weiterhin in seine Infrastrukturen investieren. Reduktionen müssen aber beim Umfang und Standard erfolgen.
Bei der Zusammenstellung der Massnahmen des 15-Mio.-Pakets hat der Stadtrat diese Vorgaben der Gesamtplanung ausführlich diskutiert. Sollte die Bevölkerung an der Urne Nein zur Steuererhöhung sagen und der Stadtrat daher gezwungen sein, das Spar- und Entlastungspaket umzusetzen, werde das Selbstverständnis der Stadt Luzern, eine soziale, gesellschaftlich offene und prosperierende Stadt zu sein, in Frage gestellt.
Volksabstimmung im Dezember
Das letzte Wort zur Steuerfusserhöhung haben die Stimmberechtigten. Der Fahrplan zu dieser Abstimmung sieht wie folgt aus:
11. September 2012
Stadtrat veröffentlicht Voranschlag 2013 und Gesamtplanung 2013 – 2017 inkl. Details zu den beiden Massnahmenpaketen (4 Mio. Franken sowie 15 Mio. Franken, falls Steuererhöhung an der Urne abgelehnt würde).
20. September 2012
Behandlung Gesamtplanung 2013 – 2017 und Voranschlag 2013 in der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
25. Oktober 2012
Behandlung Gesamtplanung 2013 – 2017 und Voranschlag 2013 im Grossen Stadtrat
16. Dezember 2012
Volksabstimmung über Voranschlag 2013 mit Steuererhöhung
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