Stadtgebiet rechtes Ufer: 21./22./23. November
Stadtgebiet Littau und Reussbühl: 24./25. November
Stadtgebiet linkes Ufer: 28./29./30. November
Zeitraum für Anmeldungen beim Luzerner Abfalltelefon 041 429 80 20:
24. Oktober bis 16. November 2011
Weitere Informationen:
- Anmeldungen beim Luzerner Abfalltelefon bitte innerhalb des oben angegebenen Zeitraumes und mit Angabe der ungefähren Häckselgut-Menge.
- Jeder Liegenschaft, die einen Kompostplatz betreibt, steht der Häckseldienst einmal pro Halbjahr (Frühling/Herbst) zur Verfügung.
- Die Kosten der Anfahrt zur Liegenschaft sowie der ersten halben Stunde des Häckseldienstes gehen zulasten der Stadt. Der weitere Aufwand ist von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber zu tragen (pro angebrochene Viertelstunde Fr. 35.–).
- Das zum Häckseln bestimmte Material muss in unmittelbarer Nähe des Häckselplatzes in geordnetem Zustand bereitgestellt werden. Die Zufahrt für den Lastwagen mit der Häck-selmaschine muss gewährleistet sein.
- Es wird nur Material gehäckselt, das sich zum Kompostieren eignet (Astwerk bis 12 cm Durchmesser).
- Das Häckselgut ist nach Inanspruchnahme des Häckseldienstes auf der eigenen Kompos-tieranlage zu verwerten oder als Abdeckmaterial im Garten zu verwenden. Es wird kein Häcksel abgeführt.
Der Häckseldienst wird im Auftrag des Strasseninspektorats der Stadt Luzern von der Firma Burri & Achermann Gartenbau AG, Horw, ausgeführt.
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