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5. Mai 2020
Der Stadtrat hat entschieden, den öffentlichen Raum in der Stadt Luzern wieder zugänglich zu machen. Die Distanzregeln und die Hygienevorschriften des Bundes sind aber weiterhin vollumfänglich einzuhalten. Flankierende Massnahmen sollen die Einhaltung der Verhaltensregeln sicherstellen. Falls es zu unerwünschten Situationen kommt, sind einschränkende Massnahmen durchaus denkbar. Auch der Wochenmarkt findet ab 12. Mai 2020 in angepasster Form wieder statt. Die Badis dürfen ab 11. Mai 2020 öffnen, vorerst unter starken Auflagen. Auch die Sportanlagen stehen mit Einschränkungen für den Trainingsbetrieb wieder zur Verfügung.
Nach der Kommunikation des Bundes über die Lockerungsmassnahmen zu COVID-19 ab 11. Mai 2020 haben die Verantwortlichen der Stadt intensiv über verschiedene Szenarien zur Aufhebung der Sperrung öffentlicher Plätze, zur Wiedereröffnung des Wochenmarkts, zur Öffnung der Badeanstalten sowie zur Wiedereröffnung der Sportanlagen diskutiert. Der Stadtrat hat schliesslich festgehalten, dass er die Massnahmen im öffentlichen Raum lockern will. Um den erneuten Anstieg der Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern, sind allerdings flankierende Massnahmen nötig.
 
Zuallererst appelliert der Stadtrat an die Eigenverantwortung der Bevölkerung:
  • Ein Aufenthalt auf gut frequentierten Plätzen und Flanierzonen ist weiterhin zu meiden.
  • Schützen Sie sich und alle anderen: Halten Sie sich konsequent an die Regeln des Bundes und des Kantons Luzern, insbesondere in Bezug auf die Hygienevorschriften, das Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen sowie auf das Achten des sogenannten Social Distancing (Abstand von mindestens zwei Metern).
  • Meiden Sie Plätze mit Menschenansammlungen: Hat es bereits viele Menschen an einem Ort, weichen Sie bitte auf weniger belebte Orte aus.
  • Kommen Sie im öffentlichen Raum in Situationen, in denen Sie die Abstandsregeln nicht einhalten können, empfiehlt der Stadtrat in Anlehnung an die Empfehlung des Bundesrates das Tragen einer Hygienemaske.
Die Verantwortlichen der Stadt werden die Einhaltung der Verhaltensregeln im öffentlichen Raum beobachten. Sollte es vermehrt zu unerwünschten Situationen kommen, wird die Stadt einschränkende Massnahmen bis hin zu einer erneuten Sperrung einzelner Plätze oder Zonen prüfen müssen. Der Stadtrat hofft, dass sich das Coronavirus trotz der Lockerungen nicht wieder verstärkt ausbreitet. Er dankt allen für das strikte Einhalten der geltenden Vorschriften. Das Leben mit dem Virus ist möglich, es braucht aber das rücksichtsvolle und solidarische Verhalten aller. Weiterhin gilt: Zusammenstehen, aber mit Abstand.
 

Aufhebung der Sperrungen im öffentlichen Raum

Der Stadtrat hat entschieden, die Sperrungen am Quai (Musikpavillon bis Lido), am Europaplatz und auf dem Inseli ab 11. Mai 2020 aufzuheben. Um diesen Zugang wieder zu ermöglichen und das Einhalten der Verhaltensregeln des Bundes möglichst sicherzustellen, werden folgende Begleitmassnahmen getroffen:
  • Auf Plätzen, an denen hohes Personenaufkommen zu erwarten ist, werden die Kommunikationsmassnahmen zur Einhaltung der Verhaltensregeln verstärkt, zum Beispiel mit Plakaten.
  • Absperrgitter bleiben vorläufig vor Ort, um im Bedarfsfall rasch reagieren zu können.
  • Die Buvettes auf dem Europaplatz, dem Inseli, der Ufschötti und beim Nordpol sowie die Kioske am Schweizerhofquai und am Kurplatz können analog der Gastronomiebetriebe mit einem adäquaten Schutzkonzept ab 11. Mai wieder öffnen.
     

Wochenmarkt findet ab 12. Mai 2020 wieder statt

In Abstimmung mit der IG Luzerner Wochenmarkt und der Luzerner Polizei führt die Stadt Luzern den Wochenmarkt wieder durch, erstmals am 12. Mai 2020. Um dies unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften zu ermöglichen, werden folgende Massnahmen getroffen:
  • Der Markt ist dienstags und samstags offen von 6 bis 12 Uhr statt wie üblich bis 13 Uhr. Damit soll eine Überlappung mit den Gastronomiebetrieben weitest möglich verhindert werden.
  • Der Theaterplatz und die Bahnhofstrasse werden dienstags (neu) und samstags für den Durchgangsverkehr gesperrt. Velofahrerinnen und Velofahrer werden höflich gebeten, Rücksicht auf die neuen Bedingungen zu nehmen und im Marktperimeter vom Fahrrad zu steigen.
  • Für die wartende Kundschaft werden direkt gegenüber den Ständen mit Bodenmarkierungen Wartezonen im Zweimeterabstand signalisiert.
  • Bei den wichtigsten Zugängen werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
  • Entlang des rechten Reussufers gilt ein signalisiertes Einbahnsystem mit Zugang über den Rosengart-Platz und einer Zugangslenkung nach Bedarf. Um genügend Lücken für Warteräume und Ausweichzonen zu schaffen, werden einige Marktteilnehmende auf die Bahnhofstrasse (zwischen Kapellbrücke und Höhe Migrosbank) umplatziert und die verbleibenden Stände weiter auseinander gesetzt.
  • Entlang des linken Reussufers werden einige Stände auf Höhe Jesuitenkirche und Restaurant Opus vor das Luzerner Theater umplatziert. Bei allen Ständen auf der Bahnhofstrasse und dem Jesuitenplatz erfolgt die Ausrichtung der Verkaufszone auf die Bahnhofstrasse hin, sodass zwischen dem Markt und der Reuss ein vom Markt unabhängiger Passantenfluss gewährt werden kann. Hinter den Ständen an der Bahnhofstrasse und auf dem Jesuitenplatz werden Absperrbänder angebracht.
  • Auf dem Helvetiaplatz wird ein Eingangsbereich markiert und es werden Absperrbänder um das Areal angebracht. Es erfolgt eine Zugangslenkung nach Bedarf.
  • Die Markthändlerinnen und -händler werden zur Einhaltung der Verhaltensregeln mit eigenen Massnahmen am Stand ebenfalls in die Pflicht genommen.
  • Und auch beim Wochenmarkt gilt für alle anwesenden Personen: Im Interesse, den beliebten Wochenmarkt unter den erschwerten Bedingungen auch weiterhin und ohne noch markantere Eingriffe in den traditionellen Marktaufbau durchzuführen, zählt die Stadt auch auf den eigenverantwortlichen Umgang mit den Hygiene- und Abstandsregeln durch die Marktbesucherinnen und Besucher. Kommen Sie in Situationen, in denen die Abstände nicht eingehalten werden können, wird das Tragen einer Hygienemaske empfohlen. Für die Beschaffung solcher Masken ist die Kundschaft selber verantwortlich.
Der Zugang für die Passantinnen und Passanten sowie für die Kundinnen und Kunden über die Kapellbrücke und den Rathaussteg zu den Geschäften und Restaurants sowie zum Markt wird nicht beschränkt. Falls die Verhaltensregeln nicht eingehalten werden, muss eine strenger limitierende Zutrittskontrolle zum Marktperimeter in Betracht gezogen werden.
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zivilschutzes unterstützen das für die Märkte und Messen zuständige Team der Stadt. Die Polizei patrouilliert ebenfalls vor Ort, um unerwünschte Menschenansammlungen zu vermeiden. Nach jedem Markttag wird Bilanz gezogen, um rasch allenfalls notwendige Massnahmen ergreifen zu können.
 
Unter den gegebenen COVID-19-Bedingungen kann der Flohmarkt am Reusssteg, der Handwerkermarkt auf dem Weinmarkt  und der Monatswarenmarkt bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden. Die Information über eine spätere Wiederaufnahme der Veranstaltungen im Monatsrhythmus erfolgt über die Homepage der Stadt Luzern, www.stadtluzern.ch.
 

Badeanlagen in der Stadt Luzern im Sommer 2020

Der Muttertag ist der traditionelle Start für den Badebetrieb. So wie immer wird es dieses Jahr nicht sein, aber trotz allem: Ab 11. Mai 2020 geht es los. Dann sind laut dem Bundesrat Schwimmtrainings erlaubt, dies unter Beachtung der jeweils einschlägigen Schutzkonzepte und der allgemeinen Distanzregeln. Deshalb ist ab dem 11. Mai ein Schwimmtrainingsbetrieb im Hallenbad Allmend möglich. Zutritt haben die Besitzer von Jahresabos oder Schwimmsportler, die regelmässig trainieren. Dies im Rahmen der einschlägigen Schutzkonzepte und unter Beachtung der Distanzregeln. Es finden keine Kurse, kein Schulschwimmen sowie kein Familien- und Freizeitbetrieb statt. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.hallenbadallmend.ch.
 
Freizeitbaden mit Verweilen und Sonnenbaden ist bis auf weiteres nicht zulässig. Die Freiluft-Badeanlagen sind aufgrund der Bundesvorgaben deshalb für den Badebetrieb weiterhin geschlossen. Die Freiluftbadi-Gastrobetriebe rund ums Luzerner Seebecken aber werden im Rahmen der geltenden Vorschriften ab dem 11. Mai öffnen. Dies gilt für das Lido Luzern, das Seebad und die Tribschenbadi. Die Badi-Crews freuen sich, den Gästen ein sommerliches Angebot zu bieten und so Vorfreude auf den baldigen Badebetrieb aufkommen zu lassen.
 
Es ist geplant, die Freiluft-Badeanlagen in der Stadt Luzern im Sommer 2020 im Rahmen der geltenden Vorschriften zu betreiben. Der Bundesrat hat angekündigt, im Mai 2020 zu entscheiden, ob und wie die Schwimmbäder geöffnet werden können. Gemäss aktuellem Wissensstand ist dies frühestens ab 8. Juni 2020 möglich. Die einschlägigen Schutzkonzepte zur Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln werden derzeit entwickelt. Es ist absehbar, dass die Zutrittskapazität aufgrund der Bundesvorgaben in allen Anlagen erheblich reduziert sein wird. Deshalb werden keine Saisonabos verkauft und die Badegäste werden wohl dazu aufgefordert, ihre Aufenthaltszeit so zu halten, dass über den Tag verteilt möglichst viele Badegäste einen Badi-Aufenthalt geniessen können. Grössere Anlässe in den Badeanlagen werden dieses Jahr nicht stattfinden. Auch hier gilt also: Wir leben mit dem Virus, zwar eingeschränkt, aber wir werden den Badesommer 2020 trotzdem geniessen.
 

Sportanlagen für Trainingsbetrieb ab 11. Mai 2020 offen

Die Sportanlagen der Stadt Luzern werden auf 11. Mai 2020 ausschliesslich für den Schulsport und für den Trainingsbetrieb der Vereine wieder geöffnet. Beim Schulsport geschieht dies unter Einhaltung des Schutzkonzepts der Wiedereröffnung der Volksschule. 
Für den Vereinssport werden die Sportanlagen im Rahmen der bisherigen Trainingszeiten für den Leistungs- und den Breitensport unter folgenden Bedingungen geöffnet:
  • Gesuchstellung an die Dienstabteilung Kultur und Sport der Stadt Luzern mit beigelegtem Vereinsschutzkonzept unter Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Verbände.
  • Einhaltung der Vorgaben der Stadt Luzern im Rahmen der anlagenspezifischen Schutzkonzepte der Stadt Luzern für Hallen, für Aussensportanlagen sowie für den Fussball.
Unter den obigen Bedingungen werden auch die folgenden öffentlich zugänglichen Anlagen wieder zur Benutzung freigegeben
  • Kleinsportanlagen
  • Pumptrack Wartegg
  • Skateanlage Tribschen
  • Streetwork-Anlage Ufschötti
Auf Sportanlagen, die von Vereinen oder anderen Organisationen in eigener Verantwortung betrieben werden, darf der Trainingsbetrieb auch wieder aufgenommen werden. Die Vereine sind für die Durchsetzung der einschlägigen Verbands-Schutzkonzepte zuständig.
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Coronavirus Aufhebung Sperrung öffentlicher Plätze Medienmitteilung 05.05.2020 Download 0 Coronavirus Aufhebung Sperrung öffentlicher Plätze Medienmitteilung 05.05.2020
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