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22. Oktober 2019
Der Stadtrat legt erstmalig eine Beteiligungsstrategie vor. Er zeigt darin seine strategischen Überlegungen in Bezug auf die Beteiligungen der Stadt Luzern an diesen Organisationen auf.

Paragraph 28 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 20. Juni 2016 (FHGG; SRL Nr. 160) verpflichtet die Gemeinden, alle vier Jahre eine Beteiligungsstrategie zu erstellen. Die Stadt Luzern hat mit Bericht und Antrag 35 vom 19. Dezember 2018: «Revision Beteiligungsmanagement» ihre Rechtsgrundlagen an die neuen kantonalen Vorgaben angepasst und ihr Beteiligungsmanagement vollständig überarbeitet. Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat erstmalig die Beteiligungsstrategie vor.

In der Beteiligungsstrategie 2019–2022 zeigt der Stadtrat seine strategischen Überlegungen in Bezug auf die Beteiligungen der Stadt auf. Sie orientiert sich am Legislaturprogramm der Stadt Luzern und zeigt für jede Beteiligung die Ziele, die Art der Einflussnahme und die Risikoeinschätzung auf. Die Stadt Luzern ist an 36 Organisationen beteiligt, die in den Geltungsbereich des neuen Reglements über das Beteiligungsmanagement der Stadt Luzern (BR, sRSL 0.5.1.1.3) fallen. Es handelt sich dabei um Organisationen, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen. Die Stadt Luzern ist an ihnen finanziell beteiligt oder im strategischen Leitungsorgan vertreten.

9 der 36 Beteiligungen werden als besonders wichtig eingestuft. Es sind dies: ewl Energie Wasser Luzern Holding AG, Verkehrsbetriebe Luzern AG, Viva Luzern AG, Verkehrsverbund Luzern VVL, Gemeindeverband Recycling Entsorgung Abwasser REAL, Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe ZiSG, Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Luzern, Trägerstiftung Kultur- und Kongresszentrum am See KKL und ewl Areal AG. Bei diesen Beteiligungen beschliesst der Grosse Stadtrat auf Antrag des Stadtrates die normativen und politischen Vorgaben der Stadt Luzern als Eignerin.

Zusätzlich zu den 36 in der Strategie aufgeführten Beteiligungen gibt es 14 weitere Organisationen mit kommunaler Beteiligung, die nicht Gegenstand der Beteiligungsstrategie sind. Diese nehmen keine städtische Aufgabe wahr und werden im Finanzvermögen bilanziert.

Links:
Beteiligungsstrategie 2019-2022 (Bericht und Antrag 27/2019)
Aufgaben- und Finanzplan 2020-2023: Ein strukturelles Defizit zeichnet sich ab (Medienmitteilung)

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Beteiligungsstrategie 2019-2022 Medienmitteilung 22.10.2019 (PDF, 276.91 kB) Download 0 Beteiligungsstrategie 2019-2022 Medienmitteilung 22.10.2019
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