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30. Mai 2017
Wer ab 2019 für mindestens fünf Jahre einen Stand am Luzerner Wochenmarkt betreiben möchte, kann sich bis 31. August 2017 darum bewerben. Bis 31. Januar 2018 steht fest, welche Bewerbenden einen der 75 Standplätze erhalten. Gestern hat die Stadt an einem Marktstand interessierte Personen erstmals detailliert über das Vergabeverfahren informiert. Dabei standen folgende Punkte im Vordergrund: die Kriterien und ihre Gewichtung, die Sortimentskategorien und das Gesuchsformular.
Bislang wurden für die rund 80 Plätze auf dem Luzerner Wochenmarkt Jahresbewilligungen erteilt. Wer bereits eine Bewilligung hatte, erhielt sie in der Regel auch für das folgende Jahr. Das hat zwar den Charakter des beliebten Marktes garantiert. Neue Interessierte hatten es jedoch schwer, einen der begehrten Standplätze zu erhalten. Aufgrund einer Beschwerde hat das Bundesgericht 2012 entschieden, dass diese Praxis geändert werden muss: Die Stadt habe ein faires, transparentes Verfahren für den Zugang zum Wochenmarkt zu entwickeln. Neu werden die 75 Wochenmarktplätze öffentlich ausgeschrieben - fünf zusätzliche Plätze bleiben unter anderem für temporäre Teilnahmen reserviert. Alle Bewerbungen werden aufgrund derselben, im Voraus festgelegten Kriterien bewertet. Die Standplätze gehen an diejenigen, welche die Kriterien am besten erfüllen.

Gestern Abend, am 29. Mai 2017, hat die Stadt rund 60 an einer Ausschreibung interessierte Personen erstmals detailliert über das Verfahren informiert.

Vielfältiger Markt, vielfältige Kriterien
Kernstück des neuen Vergabeverfahrens sind 14 Kriterien, unterteilt in vier Kriteriengruppen. Diese Gruppen beziehen sich auf das Sortiment, die Herstellung und Verarbeitung, den Verkauf und Vertrieb der Produkte sowie auf die Logistik am Wochenmarkt. Die Kriterien gelten für alle Gesuche, was eine objektive, differenzierte und transparente Beurteilung ermöglicht.
Die maximale Punktezahl beträgt 1000 Punkte. Die Gewichtung der vier Kriteriengruppen sieht wie folgt aus:
  • Das Sortiment sowie die Angebotsvielfalt machen 33 Prozent der maximal erreichbaren Punkte aus. Im Vorteil ist, wer regionale, saisongerechte und spezielle Produkte anbietet.
  • Das Kriterium Betrieb/Produktion/Verarbeitung macht 25 Prozent aus. Hier punktet, wer Kleinproduzent ist und wer biologisch produziert.
  • Das Kriterium Verkauf macht ebenfalls 25 Prozent aller Punkte aus. Je höher die Präsenz am Wochenmarkt ist, umso mehr Punkte gibt's. Auch wer eine Zusatzdienstleistung für die Kundschaft anbieten kann, erhält mehr Punkte.
  • Das Kriterium Logistik/Vertrieb macht 17 Prozent aller Punkte aus. Im Vorteil ist, wer mit einer schlanken Infrastruktur (zum Beispiel wenig Platzbedarf für Fahrzeuge) operiert.
Auf Basis dieses Vergabekonzepts kann die Stadt den traditionellen Sortimentsmix und Charakter des beliebten Luzerner Wochenmarktes sichern. Die Kriterien entsprechen zu grossen Teilen den in Umfragen erhobenen Kundenbedürfnissen. Speziell auf die heutigen Marktteilnehmenden zuge-schnittene Kriterien wären rechtswidrig. Bisherige Marktteilnehmende, die sich in der Ausschreibung durchsetzen, können jedoch auf Wunsch an ihrem Verkaufsstandort bleiben.

Acht Sortimentskategorien
Die Ausschreibung erfolgt auf acht Sortimentskategorien: Wer am Markt zum Beispiel hauptsächlich Brot anbieten möchte, misst sich in der Ausschreibung mit anderen Brotanbietern. Das Verhältnis der verschiedenen Anbieter bleibt ab 1. Januar 2019 gleich.

Neben Handelsbetrieben nehmen am Luzerner Wochenmarkt mehrheitlich Produzenten und verarbeitende Unternehmen teil. Um diese traditionelle Anbieterausprägung weiterhin zu gewährleisten, legt die Stadt eine Quote von mindestens 51 Prozent an produzierenden und verarbeitenden Marktpartnern fest.

Unterstützung beim Ausfüllen
Für Fragen zum Ausfüllen des Gesuchformulars bietet die IG Luzerner Wochenmarkt sowohl für ihre Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder Unterstützung an. Die Stadt steht zudem für Fragen zum fachtechnischen Umgang im Bewerbungsprozess zur Verfügung.

Das Ausfüllen des am Computer auszufüllenden Gesuchformulars wurde im April 2017 mit mehreren Probanden getestet. Diese gaben grossmehrheitlich positive Rückmeldungen ab. Der Aufwand ist etwa gleich gross wie das erstmalige Ausfüllen einer Steuererklärung. Mit dem Unterschied, dass das Wochenmarkt-Formular nur alle fünf Jahre ausgefüllt werden muss.

Wer an der Ausschreibung teilnehmen möchte, kann dies bis 31. August 2017 tun. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Stadt (www.stadtluzern.ch/wochenmarktausschreibung) zu finden. Bis 31. Januar 2018 werden die Interessenten über die Zuschlags- respektive Absageentscheide informiert. Wer den Zuschlag erhält, kann seine Produkte ab 1. Januar 2019 für mindestens fünf Jahre am Luzerner Wochenmarkt anbieten.

Alle Angaben der Teilnehmer werden ab 2019 überprüft. Grobe Verstösse gegen die mit der Bewilligung verbundenen Auflagen und Bedingungen können den Entzug der Bewilligung zur Folge haben.

Marktcharakter bleibt erhalten
Schweizweit ist Luzern die erste Stadt, welche die Standplätze am Wochenmarkt auf diese Weise vergibt. Entsprechend fehlt es an Erfahrungswerten aus anderen Gemeinden. Der zuständige Stadtrat Adrian Borgula ist überzeugt: "Mit der Ausschreibung entsteht ein faires und gesetzeskonformes Verfahren für den Zugang zum Luzerner Wochenmarkt. Der traditionelle, von der Bevölkerung geschätzte Charakter des Marktes, bleibt erhalten. Zudem trägt die Ausschreibung dazu bei, dass sich der Markt auch in Zukunft weiter entwickeln kann."
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