Der Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern wünscht sich mehr Flexibilität für den Betrieb der Beleuchtung. Er spricht sich für eine Verlängerung der Einschaltzeiten aus. Damit will er die weihnächtliche Ambiance in der Stadt verlängern und gewerblichen Interessen entgegenkommen.
Nach konstruktiven Gesprächen mit einer Delegation des Vereins kommt der Stadtrat dem Anliegen entgegen und setzt neu folgenden Handlungsrahmen fest:
- Die am 24. November 2016 beginnende Weihnachtssaison 2016/2017 unterliegt noch der aktuellen Beleuchtungsordnung, da diese den Beteiligten bereits Ende August mitgeteilt wurde.
- Für die Weihnachtssaison 2017/2018 wird ein Pilotversuch angesetzt, mit einer Option auf eine Verlängerung für die Saison 2018/2019. Der zeitliche Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung wird dem Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern zugewiesen. Damit liegt es am Verein, aufgrund der Bedürfnisse seiner Mitglieder optimierte Einschaltzeiten der Weihnachtsbeleuchtung für die zugewiesenen Plätze, Brücken, Gassen und Strassen zu erarbeiten. Die Kriterien für den eigenverantwortlichen Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung ab Saison 2017/2018 wird er noch entwickeln.
- Weiterhin gilt für den Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung der Zeitraum vom Donnerstag vor dem 1. Advent bis zum Dreikönigstag am 6. Januar.
- Das Einrichten einer lichtabhängigen Steuerung (Dämmerungsschaltung) ist zu prüfen.
- Nach Beendigung der Pilotphase erfolgt eine Auswertung der Erfahrungen. Deren Resultate werden bei der Beurteilung der künftigen Regelung berücksichtigt.
- Die Stadt Luzern und der Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern werden zudem Gespräche für eine weitere Entwicklung der „Weihnachtsstadt Luzern“ aufnehmen und gemeinsame Zielvorstellungen erarbeiten.
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