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15. September 2016

Der Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern koordiniert die Aktivitäten zur weihnächtlichen Beleuchtung öffentlicher Räume in der Luzerner Innenstadt. Die Kosten dazu werden zur Hauptsache von der Stadt, von den ewl und den privaten Organisationen Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern, City Vereinigung und Luzern Hotels getragen. Die Weihnachtsbeleuchtung ist jeweils vom Donnerstag vor dem 1. Advent bis zum Dreikönigstag am 6. Januar eingerichtet sowie von 06.00 – 08.00 Uhr und von 16.00 – 24.00 Uhr in Betrieb. Diese Regelung wurde im Dialog mit allen relevanten Interessenvertretern getroffen und wiederholt bestätigt. Sie steht zudem im erweiterten Zusammenhang mit den Bedingungen für „winterliche Dekorations-Aktivitäten“, insbesondere im Bereich von Geschäftsauslagen und Boulevardrestaurantflächen vom 1. November bis 31. Januar, der Beleuchtung von Strassenzügen, Plätzen, Weihnachtsbäumen, Weihnachtseröffnungsevents und von Gebäudebeleuchtungen, die wiederum gemäss Richtlinien des „Plan Lumière“ von der Stadt Luzern beurteilt werden.

Der Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern wünscht sich mehr Flexibilität für den Betrieb der Beleuchtung. Er spricht sich für eine Verlängerung der Einschaltzeiten aus. Damit will er die weihnächtliche Ambiance in der Stadt verlängern und gewerblichen Interessen entgegenkommen.

Nach konstruktiven Gesprächen mit einer Delegation des Vereins kommt der Stadtrat dem Anliegen entgegen und setzt neu folgenden Handlungsrahmen fest:
  • Die am 24. November 2016 beginnende Weihnachtssaison 2016/2017 unterliegt noch der aktuellen Beleuchtungsordnung, da diese den Beteiligten bereits Ende August mitgeteilt wurde.
  • Für die Weihnachtssaison 2017/2018 wird ein Pilotversuch angesetzt, mit einer Option auf eine Verlängerung für die Saison 2018/2019. Der zeitliche Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung wird dem Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern zugewiesen. Damit liegt es am Verein, aufgrund der Bedürfnisse seiner Mitglieder optimierte Einschaltzeiten der Weihnachtsbeleuchtung für die zugewiesenen Plätze, Brücken, Gassen und Strassen zu erarbeiten. Die Kriterien für den eigenverantwortlichen Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung ab Saison 2017/2018 wird er noch entwickeln.
  • Weiterhin gilt für den Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung der Zeitraum vom Donnerstag vor dem 1. Advent bis zum Dreikönigstag am 6. Januar.
  • Das Einrichten einer lichtabhängigen Steuerung (Dämmerungsschaltung) ist zu prüfen.
  • Nach Beendigung der Pilotphase erfolgt eine Auswertung der Erfahrungen. Deren Resultate werden bei der Beurteilung der künftigen Regelung berücksichtigt.
  • Die Stadt Luzern und der Verein Weihnachtsbeleuchtung Luzern werden zudem Gespräche für eine weitere Entwicklung der „Weihnachtsstadt Luzern“ aufnehmen und gemeinsame Zielvorstellungen erarbeiten.
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