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6. Juli 2016
Für die Begleitung von offenen Vergabeverfahren zur wirtschaftlichen Nutzung des öffentlichen Grundes hat der Stadtrat eine ständige Kommission für offene Vergabeverfahren (KoV) bestellt. Die Kommission soll insbesondere anspruchsvolle Vergabeverfahren begleiten. Darüber hinaus kann sie auch eine Juryfunktion wahrnehmen. Als Präsidentin haben die Kommissionsmitglieder Karin Auf der Maur gewählt.
Als ständige Kommission soll die «Kommission für offene Vergabeverfahren (KoV)» offene Vergabeverfahren zur wirtschaftlichen Nutzung des öffentlichen Grundes begleiten. Im Vergabeverfahren Luzerner Wochenmarkt, welches zurzeit erarbeitet wird, wird die KoV einbezogen. Sie wird das Vergabeverfahren (Kriterienkatalog, Abwicklung des Verfahrens) so­wie die Vergabe an die Marktstandbetreibenden prüfen und Empfehlungen abgeben. Diese Stellungnahmen zuhanden der Direktion UVS haben empfehlenden Charakter. Die Stände sollen per 1. Januar 2019 nach einem neuen Verfahren vergeben werden, was  einem Gerichtsurteil entspricht, gemäss dem die Standplätze auf dem Wochenmarkt in einem fairen Verfahren zu vergeben sind. Bis Sommer 2017 soll die Ausschreibung erfolgen.

Die KoV kann nach Bedarf durch den Stadtrat beigezogen werden, insbesondere bei anspruchsvollen Verga­beverfahren, welche sich durch einen möglichen Nachfrageüberhang sowie ein grosses öffentliches Interesse charakterisieren. Darüber hinaus kann die KoV auch die Funktion einer Jury wahrnehmen.

Der Stadtrat hat folgende Kommissionsmitglieder in die Kommission für offene Vergabeverfahren (KoV) gewählt:
  • Helmuth Achermann, Schweizerischer Marktverband, Sektion Zentralschweiz
  • Karin Auf der Maur, Kommunikationsberaterin
  • Verena Bernhard, Quartierverein Hirschmatt-Neustadt
  • Anton Felder, IG Wochenmarkt
  • Hans-Urs Hengartner, dipl. Architekt ETH/HTL/SIA
  • Susanna Hospenthal, City Vereinigung Luzern
  • Susanna M. Riklin, Quartierverein Altstadt
  • Gaby Schmidt, Juristin
  • Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen (von Amtes wegen)
 
An der Sitzung vom vergangenen Freitag haben die Kommissionsmitglieder Karin Auf der Maur als Präsidentin gewählt.

Die Kommission für offene Vergabeverfahren wurde für eine Pilotphase bis Ende des Jahres 2016 gewählt. Danach wird sie jeweils für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Die Entschädi­gung der Kommissionsmitglieder richtet sich nach der Verordnung über die Sit­zungsgelder und Entschädigungen von Kommissionen vom 22. Dezember 2010. Die Einzelheiten betref­fend Aufgabe, Amtsdauer oder Entschädigung werden in der Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes verankert.
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