Der Tourismus ist in Stadt und Kanton Luzern ein wirkungsvoller und wichtiger Wirtschaftsmotor. Jeder sechste Arbeitsplatz wird dieser bedeutenden Branche zugerechnet und das touristische Umsatzvolumen beträgt im Kanton Luzern über eine Milliarde Franken. Der Anteil am Bruttosozialprodukt der Stadt Luzern beträgt über 8% und ist damit der höchste unter den Schweizer Städten. Diese zentrale Rolle soll der Tourismus auch in Zukunft spielen.
Der Stadtrat erachtet es als zentral, die LTAG in ihren Anstrengungen für den Tourismusstandort Luzern weiterhin zu unterstützen. Der Stadtrat will daher mit den Vertretern der Branche, allen voran Luzern Tourismus AG (LTAG), den etablierten Austausch weiterführen und stärken. Dies ist im Interesse von Bevölkerung und Gästen.
In Absprache mit Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der LTAG beantragt der Stadtrat, die Leistungsvereinbarung für die Jahre 2016 bis 2020 weiterzuführen. Dazu gehören auch finanzielle Beiträge: 460‘000 Marketingbeitrag und 90‘000 Kongressförderung aus allgemeinen Mitteln sowie weiterhin die von den Hotelgästen entrichteten Kur- und Beherbergungstaxen.
Diese enge Zusammenarbeit ist für den Stadtrat auch deshalb wichtig, weil der Tourismus das Leben in der Stadt nicht nur wirtschaftlich prägt, sondern auch gesellschaftlich und ökologisch Spuren hinterlässt. Derzeit ist der Tourismus regelmässig in der öffentlichen Diskussion, gerade weil die Branche überaus erfolgreich ist. Die Kapazitäten der Plätze, Strassen und Transportmittel stossen zuweilen an Grenzen. Der Stadtrat will dafür sorgen, dass die Balance zwischen Nutzen und Belastung erhalten bleibt. Wenn Branche und Öffentlichkeit zusammenwirken, sichern sie Arbeitsplätze, Steuerertrag und Konkurrenzfähigkeit. Für die Stadt ist es wichtig, dass die Anstrengungen für den Tourismusstandort Luzern nicht nachlassen. Luzern heisst seine Gäste seit 200 Jahren herzlich willkommen. Um diese langjährige Erfolgsgeschichte zu erhalten, sind auch die Einwirkungen des Tourismus auf die lokale Bevölkerung zu berücksichtigen.
Die Kurtaxe wird von denjenigen Gästen bezahlt, welche in der Stadt Luzern übernachten. Dieser Ertrag muss, gemäss kantonalem Tourismusgesetz, im Interesse der Gäste eingesetzt werden. Mit den beantragten Anpassungen des Kurtaxenreglements werden die Bestimmungen zur Verwendung aktualisiert. Neu soll aus den Kurtaxenerträgen den Hotelgästen die freie Benutzung des öV innerhalb der Tarifzone 10 des Tarifverbundes Passepartout mit der Gästekarte ermöglicht werden. Dieses Zusatzangebot wird aus dem Ertrag der Kurtaxe finanziert. Im Weiteren sollen aus der Kurtaxe auch Beiträge an touristische Einrichtungen ermöglicht werden.
Fünf Botschaften sind dem Stadtrat wichtig:
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Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Luzern Tourismus. Leistungsvereinbarung Luzern Tourismus AG 2016 bis 2020 (Bericht und Antrag 27/2015)
+ Änderung Kurtaxenreglement. Teilrevision (Bericht und Antrag 28/2015)
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