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22. November 2013
Die Videoüberwachung auf dem Bahnhofplatz Luzern wird verbessert. Mit hochwertigeren Kameras sollen bessere Fahndungserfolge erzielt werden können. Die Kameras werden von der Luzerner Polizei betrieben. Für die Neuanschaffung haben sich Stadt und Kanton gemeinsam über die Kostenverteilung geeinigt.
2010 hat eine Studie der Universität Basel aufgezeigt, dass sich die Situation auf dem Bahnhofplatz durch die Installation der Überwachungskameras nicht merklich verbessert hat. Aufgrund der finanziellen Lage hat der Stadtrat im Rahmen des Spar- und Entlastungspakets von 2013 beschlossen, ab 2014 auf die Videoüberwachung am Bahnhofplatz (und im Stadthaus) zu verzichten und so jährlich 30‘000 Franken einzusparen. Aufgrund der hohen Präsenz von Polizei, SIP und Strasseninspektorat am Bahnhofplatz hält der Stadtrat diesen Entscheid auch bezüglich des Sicherheitsempfindens als vertretbar. Die im Nachgang zu diesem Entscheid geführte öffentliche und parlamentarische Diskussion warf jedoch hohe Wellen.

Die Luzerner Polizei hat gestützt auf die Studie der Universität Basel festgehalten, dass hochwertigere Kameras notwendig sind, um eine Verwertbarkeit der Bilder für die Strafverfolgung sicher zu stellen. Die Polizei war bereit, für eine bessere Lösung Hand zu bieten. Im Rahmen der Erarbeitung der gemeinsamen Strategie „Nachtleben und öffentlicher Raum“ haben Stadt und Kanton die Videoüberwachung am Bahnhofplatz einschliesslich der Kostenverteilung neu geregelt.

Betrieb, Unterhalt und Finanzierung liegen künftig einzig bei der Luzerner Polizei. Die bestehenden Kameras auf dem Bahnhofplatz werden durch neue hochwertige Kameras ersetzt. Der Entscheid zum exakten Standort und über Qualität und Art der neuen Kameras obliegt der Luzerner Polizei. Die Stadt Luzern beteiligt sich einmalig mit 15‘000 Franken am Neukauf der Kameras. Dieser Beitrag kann aus dem ordentlichen Budget 2013 des Stabs der Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit finanziert werden. Das Sparziel des Stadtrates aus der Gesamtstrategie 2013 kann eingehalten werden. Das definierte Vorgehen wurde in einer neuen Vereinbarung festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Diese tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit.
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