Sieben Massnahmen für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung
Die Stadt hat nun ein ausgewogenes Paket mit sieben Massnahmen zusammengestellt. Sie will das Geld einerseits für grössere Investitionen und anderseits für die laufende Beseitigung und Reduktion des Abfalls einsetzen. Der grösste Anteil soll mit 5,4 Mio. Franken Gebührenzahlenden in Form eines befristeten Rabatts auf die Grundgebühr zugutekommen. Dieser Betrag entlastet die Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften durch die Reduktion der Grundgebühr. Den Mieterinnen und Mietern muss der Rabatt auf der Nebenkostenabrechnung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer rückerstattet werden.
Das Massnamenpaket der Stadt entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäss der Umweltschutz- und Gebührengesetzgebung. Die Gemeinden haben demnach die Aufgabe, die Siedlungsabfälle umweltgerecht zu entsorgen, umweltbelastende Deponien (Altlasten) zu eliminieren und die dafür notwendigen Anlagen sicherzustellen. Konkret müssen mit den Einnahmen aus der Abfallbewirtschaftung die gesamten Kosten der Abfallbewirtschaftung wie Erstellung, Betrieb, Unterhalt, Erweiterung, Ersatz, Abschluss und Nachsorge der Abfallanlagen und des Sammeldienstes sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Administration gedeckt werden.
Die Massnahmen im Überblick
Ziff. | Investitionen | Betrag in Franken |
01 | Beitrag an die Wärmerückgewinnung Swiss Steel. | 2‘500‘000.– |
02 | Waschraum Kehrichtfahrzeuge. | 750‘000.– |
03 | Altlastensanierung der ehemaligen Deponie Friedentalried. | 2‘000‘000.– |
Laufende Rechnung | ||
04 | Befristeter Rabatt von 25 % auf die Grundgebühr für die Jahre 2014 bis 2018. | 5‘400‘000.– |
05 | Technische Voruntersuchungen Deponien. | 285‘000.– |
06 | Fortführung Sensibilisierungs-Kampagne „Luzern glänzt“ | 250‘000.– |
07 | Mehrkosten aus Littering und Entsorgung von Siedlungsabfällen aus dem öffentlichen Raum. | 4‘000‘000.– |
Total Kosten (Investitionen und Laufende Rechnung) | 15‘185‘000.– |
Gelder müssen für Abfallbereich verwendet werden
Zur rechtlichen Klärung, wie die Stadt Luzern die rund 12,5 Mio. Franken verwenden darf, hat REAL ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten stellt fest, dass eine direkte Rückerstattung der Überfinanzierung an die Gebührenzahlenden aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht infrage kommt und die Auszahlungen nicht für abfallfremde Zwecke verwendet werden dürfen. Die Gemeinden dürfen die Gelder nicht für den allgemeinen Finanzhaushalt verwenden, weil dies gegen das Kostendeckungs- wie auch gegen das Verursacherprinzip verstossen würde. Hingegen ist es zulässig, Mittel aus der REAL-Überfinanzierung in die Abfallrechnung der Verbandsgemeinden zu transferieren, damit diese daraus ihre Tätigkeiten im Abfallbereich finanzieren und die dafür erhobenen Grundgebühren für einige Jahre reduzieren können.
Reduktion Überdeckung Konto Spezialfinanzierung Abfallfinanzierung
Die Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit muss nicht nur die Mittel aus der Überliquidität REAL abbauen, sondern auch die vorhandene Überdeckung der Spezialfinanzierung Abfallbewirtschaftung reduzieren, die sich in den vergangenen Jahren infolge der guten Geschäftsverläufe bei REAL und der Kostenoptimierungen bei der städtischen Sammellogistik gebildet haben. Deshalb übersteigen die Kosten der aufgeführten sieben Massnahmen die Höhe der durch den Gemeindeverband REAL ausbezahlten Mittel aus der Überliquidität um zirka 2.71 Mio. Franken. Dadurch soll die Überdeckung des Kontos Spezialfinanzierung „Abfallbewirtschaftung“ in den Jahren 2014 bis 2020 auf ein gebührenkonformes Mass abgebaut werden. Als Zielgrösse wird eine geringfügige Überdeckung von zirka 0,5–1,0 Mio. Franken angestrebt. Diese Überdeckung ermöglicht, die Volatilität des Entsorgungsmarktes abzufedern, ohne dass jedes Mal eine Gebührenerhöhung erforderlich wird. Der Stand der Spezialfinanzierung Abfall der Stadt Luzern belief sich per 31. Dezember 2012 auf Fr. 5‘507‘348.06.
Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Interpellation Nr. 74: REAL-Gelder zweckmässig und zielgerichtet einsetzen
+ Antwort auf die Interpellation Nr. 74
+ Motion Nr. 113: REAL-Gelder an Gebührenzahler zurückerstatten
+ Stellungnahme zur Motion Nr. 113
+ Postulat Nr. 91: Für die Schaffung von Plastik-Sammelstellen
+ Stellungnahme zum Postulat Nr. 91
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