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26. Februar 2013
Auf dem Geissensteinring wird zu Versuchszwecken befristet Tempo 30 signalisiert. Die Verkehrsanordnung hat Gültigkeit während der 30-tägigen Untersuchung vom 28. Februar bis zum 29. März 2013 auf dem Teilstück zwischen der Kellerstrasse und der Weinberglistrasse.
Im Rahmen einer Masterarbeit an der Fachhochschule Nordwestschweiz wird die lärmtechnische Wirkung einer Tempo-30-Signalisierung untersucht. Für den messtechnischen Teil der Untersuchung ist eine befristete Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf einem Tempo-50-Strassenabschnitt notwendig. Nach Abschluss der Messungen gilt wie bisher die Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h.

Der Geissensteinring im Abschnitt von der Kellerstrasse bis zur Weinberglistrasse eignet sich für den 30-tägigen Versuch sehr gut. Unter anderem können die verschiedenen Messungen für das anstehende Strassenlärmsanierungsprojekt weiterverwendet werden.

Die Strassenlärmsanierungen sind ein gesetzlicher Auftrag. Gemäss Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung müssen die Sanierungen bis 2018 abgeschlossen sein. In der Stadt Luzern sind die Sanierungen weit fortgeschritten und können termingerecht abgeschlossen werden.
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