Die Evaluation des Pilotprojekts Betreuungsgutscheine in der Stadt Luzern zeigt, dass Betreu-ungsgutscheine folgende Auswirkungen haben:
- Für die Eltern von Kindern im Vorschulalter stehen heute in und um Luzern genügend bezahlbare Betreuungsplätze zur Verfügung. Es bestehen keine Wartelisten mehr.
- Durch die Betreuungsgutscheine wurde die familienergänzende Kinderbetreuung für viele Familien überhaupt erst finanzierbar. Die Existenzsicherung von Familien sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf konnten somit eindeutig verbessert werden.
- Das angestrebte Ziel der Rechtsgleichheit ist verwirklicht. Alle Eltern erhalten zu den selben Bedingungen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gleich hohe Unterstützung von der Stadt Luzern.
- Die Investition in die familienexterne Kinderbetreuung zahlt sich aus – sowohl für die Eltern wie auch für die öffentliche Hand. Längerfristig geht die Stadt Luzern von einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Dabei zahlt sich die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vor allem bei Familien mit tiefem Einkommen aus, wenn dadurch verhindert werden kann, dass eine Familie sonst auf Sozialhilfe angewiesen wäre.
Das Pilotprojekt startete am 1. April 2009 mit 22 Kindertagesstätten (Kitas) und der Tagesel-ternvermittlung der Frauenzentrale Luzern. Per Ende 2011 waren 27 Kitas aus der Stadt Luzern und 21 Kitas aus Agglomerationsgemeinden sowie die Tageselternvermittlung ins Pilotprojekt integriert. Standen im Jahr 2008 vor dem Pilotprojekt Betreuungsgutscheine in der Stadt Luzern 145 subventionierte Betreuungsplätze zur Verfügung, sind es heute knapp siebenmal mehr: Insgesamt 996 Betreuungsplätze, davon 610 in der Stadt Luzern, sowie 20 bis 30 Plätze bei Tageseltern über die Tageselternvermittlung sind gutscheinberechtigt.
Im neuen Reglement wird die Aufsicht und Bewilligung über die Kindertagesstätten, die Betreuungsgutscheine sowie die Förderangebote festgehalten. Mit den Förderangeboten sollen Projekte und Unterstützungen in Spielgruppen, Kitas oder bei Tageseltern ermöglicht werden. Damit sollen folgende Zielsetzungen unterstützt werden:
Mehr Ausbildungsplätze in der Kinderbetreuung;
- Förderung der Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen;
- Förderangebote für Kinder zum Erwerb der deutschen Sprache;
- Projekte zur Förderung der Qualität in der Kinderbetreuung;
- Mitfinanzierung der Elternbeiträge in Spielgruppen.
Der Grosse Stadtrat behandelt das neue Reglement zur familienergänzenden Kinderbetreuung und den Förderangeboten in seiner Sitzung vom 29. März 2012. Das Reglement unterliegt dem obligatorischen Referendum und kommt voraussichtlich am 17. Juni 2012 zur Volksabstimmung.
Wer erhält Betreuungsgutscheine? Bedingungen für die Bezugsberechtigung von Betreuungsgutscheinen: Wohnsitz in der Stadt Luzern Anerkannter Betreuungsplatz ist vorhanden (in einer Kita oder über die Tageselternver-mittlung) Erwerbspensum der Eltern > 120% pro Haushalt bei Paaren > 20% bei Alleinerziehenden Steuerbares Einkommen ist massgebend für die Höhe der Betreuungsgutscheine Abgestufte Höhe der Betreuungsgutscheine bis Fr.100‘000 bzw. Fr. 124‘000.– (bei Babys bis 18 Monaten) von Fr. 4.– bis max. Fr. 80.– pro Tag pro Kind. Als Berechnungsgrundlage dient das steuersatzbestimmenden Einkommen und Vermögen. |
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote (Bericht und Antrag 6/2012)
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