Auch für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer ist die Reuss herausfordernd. Einstiegsstellen wie beispielsweise jene beim Naturmuseum sollten aus Sicherheitsgründen besser gemieden werden. Die neuen Treppen bei der St. Karli-Kirche und beim Xylophonweg in die Reuss bieten mehr Sicherheit. So kann im Fluss auch für kürzere Strecken geschwommen werden. Gleichzeitig wird die Bevölkerung durch die Benutzung der Treppen von jenen Uferzonen ferngehalten, die bevorzugt von Fischen genutzt werden.
Unter den Treppen haben Mitarbeitende des städtischen Arbeitsintegrationsprogrammes ReFit sogenannte Buhnen gesetzt. Diese Steine strukturieren das Ufer, sie bremsen die Strömung der Reuss und leiten den Wasserfluss um. So entstehen vielfältige Fischhabitate, wo gelaicht wird und die Jungfische Schutz finden. Gleichzeitig nützt die gebremste Strömung auch den Schwimmenden, weil sie ihnen den Ein- und Ausstieg schon vor dem offiziellen Ausstieg beim «Nordpol» erleichtert.
In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) hat die Stadt Luzern eine Reusskarte erstellen lassen. Diese Karte informiert über empfohlene Ein- und Ausstiege in die Reuss in Stadtnähe und über Naturschutzzonen, die zum Schutz der Fische, Vögel und Pflanzen gemieden werden sollten. Weiter sind die 26 Standorte der roten Kästen mit den Rettungsgeräten verzeichnet. Die Reusskarte ist unter www.reussschwimmen.stadtluzern.ch aufgeschaltet. Mit dieser neuen Webseite betreibt die Stadt Luzern Prävention und Aufklärung: Die Webseite vermittelt Informationen zum richtigen Verhalten an und in öffentlichen Gewässern und verweist auf weitere wichtige Adressen im Internet. Dazu gehören etwa Links zu Wassertemperaturen, Hochwasser, Baderegeln der SLRG sowie neue Regelungen für Gummiboote (siehe Kasten).
Trotz all dieser Massnahmen der Stadt gilt weiterhin: Jede Person, die in die Reuss steigt, ist selber für ihre Sicherheit verantwortlich.
Neue Regelungen für die Benutzung von Gummibooten
Seit 1. Mai 2020 gelten neue, strengere Regelungen zur Nutzung von Gummibooten. Unter anderem müssen auf Fliessgewässern von allen Personen an Bord obligatorisch Schwimmwesten getragen werden und das Boot muss mit Namen und Adresse des Eigentürmers/der Eigentümerin versehen sein. Mehr Infos dazu gibts hier.
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Reussschwimmen Medienmitteilung 29.06.2020 (PDF, 267.47 kB) | Download | 0 | Reussschwimmen Medienmitteilung 29.06.2020 |
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