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29. Mai 2020
Nach der Ankündigung weiterer Lockerungsmassnahmen durch den Bund hat der Stadtrat entschieden, dass die einschränkenden Massnahmen auf den öffentlichen Plätzen der Stadt ab Samstag, 30. Mai 2020, grösstenteils aufgehoben sind. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung, die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundes sowie das Verbot von Menschenansammlungen mit mehr als 30 Personen einzuhalten. Und er mahnt weiter zur Vorsicht, denn das Virus ist noch immer da.
Nach der Kommunikation des Bundes über die Lockerungs-
massnahmen zu COVID-19 ab 30. Mai 2020 hat der Stadtrat entschieden, die Massnahmen auf den öffentlichen Plätzen und den Flanierzonen der Stadt Luzern ebenfalls weiter zu lockern. Gleichzeitig hält er fest, dass das Virus noch da ist, und appelliert deshalb weiterhin an die Eigenverantwortung der Bevölkerung:
  • Schützen Sie sich und alle anderen: Halten Sie sich an die Regeln des Bundes und des Kantons Luzern, insbesondere in Bezug auf die Hygienevorschriften, das Verbot von Ansammlungen von neu mehr als 30 Personen sowie das Achten des sogenannten Social Distancing (Abstand von mindestens zwei Metern).
  • Meiden Sie Plätze mit grossen Menschenansammlungen: Hat es bereits viele Menschen an einem Ort, weichen Sie bitte auf weniger belebte Orte aus.
  • Kommen Sie im öffentlichen Raum in Situationen, in denen Sie die Abstandsregeln nicht einhalten können, empfiehlt der Stadtrat weiterhin das Tragen einer Hygienemaske.
Der Stadtrat dankt der Luzerner Bevölkerung für ihr grossmehrheitlich vorbildliches Verhalten in den letzten Wochen. Er hofft, dass sich die Menschen weiterhin an die vom Bund kommunizierten Regeln halten, damit sich das Virus nicht von Neuem ausbreiten kann. Selbstverständlich werden die Verantwortlichen der Stadt den öffentlichen Raum weiter beobachten und wiederum Massnahmen ergreifen, falls es zu unerwünschten Situationen kommen sollte.
 

Wiederherrichtung öffentlicher Plätze

Der Stadtrat hat entschieden, die öffentlichen Plätze weitestgehend wieder so herzurichten wie sie vor Corona waren, was bedeutet:
  • Alle Absperrgitter im öffentlichen Raum werden in den nächsten Tagen eingesammelt und wieder eingelagert.
  • Alle abgeschraubten Sitzbänke auf dem Schweizerhofquai werden in den nächsten Tagen suksessive wieder montiert.
  • Die baulichen Massnahmen zur Beschränkung der Sitzmöglichkeiten auf dem Bahnhofplatz werden wieder abgebaut.
  • Einzig die Informationsplakate mit den Verhaltenshinweisen auf öffentlichen Plätzen bleiben stehen. Sie sind noch immer gültig, auch wenn zukünftig spontane Menschenansammlungen bis 30 Personen erlaubt sind.
Der von der Stadt Luzern eigens beauftragte Sicherheitsdienst wird die Einhaltung der geltenden Regeln des Bundes am Pfingstwochenende weiterhin beobachten und im Bedarfsfall Meldung an die Polizei machen. Nächste Woche wird dann in Absprache mit der Luzerner Polizei entschieden, ob dies an den Wochenenden und Feiertagen weiterhin nötig ist.
 
Die Badeanlagen können gemäss Entscheid des Bundes den Badebetrieb ab 6. Juni 2020 wieder öffnen. Bis dahin stehen die meisten Grünanlagen im Lido und im Tribschenbad der Bevölkerung als Naherholungsflächen zur Verfügung.
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Coronavirus Lockerungsmassnahmen öffentliche Pätze Medienmitteilung 29.05.2020 (PDF, 295.22 kB) Download 0 Coronavirus Lockerungsmassnahmen öffentliche Pätze Medienmitteilung 29.05.2020