Aufgrund der hohen wirtschaftlichen und personellen Belastung unserer Kundinnen und Kunden durch die Coronakrise verzichtet die Stadt Luzern mit sofortiger Wirkung auf das Erheben von Verzugszinsen für verspätete Zahlungen. Zudem werden ab sofort und bis zum 30. Juni 2020 keine Mahnungen verschickt oder Betreibungen eingeleitet. Auch nach Ablauf der Sistierung wird die Stadtbuchhaltung den Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben realistische, angepasste Zahlungsmöglichkeiten anbieten.
Diese Regelungen betreffen nicht die Steuern, da für diese übergeordnetes Recht gilt. Es wird erwartet, dass der Bund beziehungsweise der Kanton Luzern bald über Massnahmen informieren.
Bei Zahlungsschwierigkeiten von Steuerforderungen ist mit dem Teilungsamt (Erbschaftssteuern) oder mit dem Steueramt (alle übrigen Steuern) der Stadt Kontakt aufzunehmen. Diese entscheiden über Abzahlungsvereinbarungen oder Stundungen und werden aufgrund der individuellen Situation Lösungen suchen.
Die Coronakrise zwingt die Stadt aus Sicherheitsgründen auch zu weiteren Einschränkungen an ihren Schaltern.
- Das Arbeitsamt der Stadt Luzern an der Obergrundstrasse 1 schliesst ab Freitag, 20. März 2020, 17 Uhr, seine Kundenschalter. Anmeldungen und Auskünfte sind während den Büroöffnungszeiten weiterhin telefonisch möglich: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr,
Tel. 041 208 88 09 oder per Mail an arbeitsamt@stadtluzern.ch.
Anmeldeformulare und Antragsformulare auf Arbeitslosentschädigung liegen während den Büroöffnungszeiten im 1. Stock des Arbeitsamtes an der Obergrundstrasse 1 auf oder können hier elektronisch bezogen werden: https://wira.was-luzern.ch/download/formulare/
- Auf den Sozialen Diensten an der Obergrundstrasse 3 werden Anmeldungen für Sozialhilfe ab sofort von Montag bis Freitag zwischen 13 bis 17 Uhr nur noch telefonisch oder per Mail entgegengenommen: Tel. 041 208 72 72, Mail an sozialinforex@stadtluzern.ch.
- Die öffentliche Planauflage für Bauausschreibungen am Hirschengraben 17 ist ab sofort geschlossen. Die laufenden Bauausschreibungen werden ausgesetzt und nachgeholt sobald ein geordneter Betrieb möglich ist. Eingereichte aber noch nicht aufgelegte Baugesuche werden soweit wie möglich erarbeitet und sobald wie möglich aufgelegt. Neue Baugesuche werden weiterhin entgegengenommen aber nur nach vorheriger Anmeldung per Tel. 041 208 85 66 oder Mail an: planauflage@stadtluzern.ch.
- Die Abteilung Kultur und Sport ist nur noch erreichbar per Mail unter kultur@stadtluzern.ch und Tel. 041 208 82 40.
- Für Beglaubigungen bei der Stadtkanzlei am Hirschengraben 17 ist eine telefonische Anmeldung unter 041 208 82 88 erforderlich. Die Kundinnen und Kunden melden sich am vereinbarten Termin am Empfang beim Haupteingang des Stadthauses.