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28. Mai 2019
Kunstschaffende mit Wohnsitz in der Stadt Luzern können sich bis 30. August 2019 für die Publikation «Junge Kunst» 2020 bewerben.

Im Jahr 2004 initiierte die Kommission Bildende Kunst der Stadt Luzern die Publikationsreihe «Junge Kunst». Sie ermöglicht Kunstschaffenden mit Wohnsitz bzw. mit Hauptwirkungsort in der Stadt Luzern die Herausgabe einer ersten Monografie. Die Publikation soll jüngeren Künstlerinnen und Künstlern Gelegenheit geben, ihr bisheriges Schaffen zu dokumentieren und sich damit bei Galerien, Museen, Projekten, Wettbewerben u. Ä. zu präsentieren. Für die Publikation «Junge Kunst» stehen 25'000 Franken zur Verfügung.

Alle Informationen zur Ausschreibung sowie das Bewerbungsformular sind online abrufbar unter www.stadtluzern.ch (Stichwort Junge Kunst). Eingabeschluss ist der 30. August 2019.

Die Kommission Bildende Kunst wird die eingegangenen Dossiers beurteilen und eine Kunstschaffende oder einen Kunstschaffenden für die Publikation «Junge Kunst» 2020 auswählen.

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Junge Kunst Ausschreibung Medienmitteilung 28.05.2019 (PDF, 174.79 kB) Download 0 Junge Kunst Ausschreibung Medienmitteilung 28.05.2019