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18. April 2019
Das neue kantonale Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG; SRL Nr. 160) erfordert eine Anpassung von städtischen Rechtsgrundlagen. Diese werden dem städtischen Parlament im Bericht und Antrag «Anpassung der Rechtsgrundlagen von Fonds im Eigenkapital aufgrund der Umstellung auf HRM2» unterbreitet.

Ursprünglich sollte der entsprechende Bericht und Antrag 21/2018 vom 19. September 2018 dem Grossen Stadtrat zeitgleich mit dem ersten Aufgaben- und Finanzplan nach HRM2 (AFP 2019–2022) unterbreitet werden, da Einlagen und Entnahmen in Fonds und Spezialfinanzierungen in das Budget 2019 und den Finanzplan aufgenommen wurden, also einen direkten Zusammenhang aufweisen. Die Geschäftsprüfungskommission als zuständige Kommission hatte den Bericht und Antrag an der Sitzung vom 8. November 2018 vorberaten. Aufgrund der Einwände der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinde (Schreiben vom 19. November 2018) sistierte der Grosse Stadtrat am 29. November 2018 die Beratung des Geschäfts und wies es dann an der Sitzung des Grossen Stadtrates am 21. Februar 2019 zur Überarbeitung an den Stadtrat zurück.

Die Finanzaufsicht Gemeinden hatte insbesondere Vorbehalte zum ursprünglichen Vorschlag, den Sozialfonds mit einer Äufnung aus Hauptsteuern beizubehalten sowie den Verkehrsinfrastrukturfonds in einen Fonds des Eigenkapitals umzuwandeln. Im Januar 2019 konnten Gespräche zwischen der Stadt und der Finanzaufsicht Gemeinden geführt und anschliessend ein neuer Bericht und Antrag ausgearbeitet werden, der den Vorgaben des Kantons entspricht.

Mit dem Bericht und Antrag werden ein Reglement für den städtischen Versicherungsfonds sowie Anpassungen an zwei weiteren Reglementen (Personalhilfsfonds und Energiefonds) vorgeschlagen.

Aufgrund der neuen Rechnungslegung nach HRM2 ist eine Finanzierung des Sozialfonds aus Hauptsteuern nicht mehr zulässig. Deshalb wird ein Betrag von Fr. 175'000.– ins ordentliche Budget aufgenommen. Das bestehende Reglement des Sozialfonds wird durch ein neues ersetzt. Weil Vorfinanzierungen gemäss den neuen kantonalen Bestimmungen zu HRM2 ab 2019 nicht mehr zulässig sind, werden alle Vorfinanzierungen aufgelöst und in das Eigenkapital übergeführt.

Link:
Bericht und Antrag 12/2019 "Anpassung der Rechtsgrundlagen von Fonds im Eigenkapital aufgrund der Umstellung auf HRM2"

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Reglemente Fonds Eigenkapital Medienmitteilung 18.04.2019 Download 0 Reglemente Fonds Eigenkapital Medienmitteilung 18.04.2019
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