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15. Januar 2019
Im Rahmen des Entwicklungskonzepts Luzern Süd ist ein weiterer Meilenstein erreicht: Die Entwicklungsstudien Vertiefungsgebiet III, IV und V enthalten Richtlinien für die Gebiete Horw See (III), Schlund, Grabenhof, Schweighof und Schällenmatt (IV) sowie der Achse Pilatusmarkt bis Horw Mitte (V). Der Grosse Stadtrat wird diese Studien, die städtebaulichen Richtlinien für den Mattenplatz und deren Auswirkungen auf die Stadt Luzern voraussichtlich am 21. Februar 2019 diskutieren.

Luzern Süd ist ein gemeindeübergreifendes Stadtgebiet, in dem sich zahlreiche Entwicklungs- und Bauprojekte in Planung oder im Bau befinden. Die drei Gemeinden Horw, Kriens und Luzern steuern diese Entwicklung gemeinsam. Der Gemeindeverband LuzernPlus koordiniert sie seit rund zehn Jahren und bringt die Interessen der Gemeinden, von Investorinnen und Investoren, von Anwohnerinnen und Anwohnern zusammen. Luzern Süd liegt nur zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Luzern. Nichtsdestotrotz ist die Stadt an einer übergeordneten Planung sehr interessiert: Einerseits gehört die Stadt zu den grossen Grundeigentümerinnen. Andererseits hat die künftige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung unmittelbare Auswirkungen auf das Stadtgebiet.

Fünf Vertiefungsgebiete

Zentrale Grundlagen für Luzern Süd sind das Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2013 und das Grundkonzept Verkehr aus dem Jahr 2016. Von beiden Konzepten hat der Grosse Stadtrat Kenntnis genommen, und die Anliegen der Stadt sind eingeflossen. In einem weiteren Schritt werden für insgesamt fünf Vertiefungsgebiete städtebauliche Richtlinien festgelegt. Die Studien für die Vertiefungsgebiete I (Nidfeld) und II (Eichhof, Anschluss A2, Luzernerstrasse) wurden vom Grossen Stadtrat bereits zur Kenntnis genommen. Jetzt liegen die Vertiefungsstudien III, IV, V und die städtebaulichen Richtlinien Mattenplatz vor.

Die Vertiefungsgebiete Horw See (III) und Achse Pilatusmarkt bis Horw Mitte (V) liegen weder auf Stadtgebiet, noch sind städtische Areale oder Liegenschaften betroffen. Für den Stadtrat ist es wichtig, dass in diesen Gebieten die gestalterischen Prämissen des Entwicklungskonzepts Luzern Süd und die Vorgaben des Grundkonzepts Verkehr berücksichtigt werden. Ein zentrales und umstrittenes Element ist die Süd-Allee – eine Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr vom Südpol über den Mattenhof bis zur Technikumstrasse in Horw. Für diese wird ein separates Konzept erarbeitet. Die Stadt wird ihre Interessen zu gegebener Zeit in diesen Prozess einbringen.

Handlungsspielraum erhalten

Im Vertiefungsgebiet Schlund, Grabenhof, Schweighof und Schällenmatt (IV) liegen einige städtische Areale. Es sind dies die Familiengärten Grabenhof, Vorder- und Hinterschlund sowie die Baurechtsgrundstücke Windlin und Transcoline. Der Stadtrat ist mit den städtebaulichen Richtlinien grundsätzlich einverstanden und wird sich in der weiteren Planung dafür einsetzen, dass der Hand-lungsspielraum für die städtischen Areale möglichst gross bleibt. Die weiteren Entscheide bei den Projekten Ökihof, Talstation Pilatusbahnen und Schulraumentwicklung wird er zudem mit grossem Interesse begleiten.

Grundkonzept Verkehr umsetzen

In einem nächsten Schritt werden die Ergebnisse der fünf Vertiefungsgebiete in ein behördenverbindliches Regelwerk übergeführt. Dem Stadtrat ist es wichtig, dass vor der Erarbeitung eines regionalen Teilrichtplans die Aktualität des Grundkonzepts Verkehr geprüft wird. Im Grundkonzept wurden zwar die richtigen Leitplanken für das künftige Verkehrsregime im Raum Luzern Süd gesetzt. Zwei zentrale Punkte wurden bisher aber noch nicht umgesetzt: die Parkplatzreglemente der Gemeinden Horw und Kriens sowie das Monitoring und Controlling. Beide Instrumente sind entscheidend, damit die erhöhte Mobilitätsnachfrage auf dem bestehenden Strassennetz aufgefangen werden kann und die Auswirkungen auf die Stadt Luzern erträglich bleiben. Der Stadtrat fordert die Gemeinden Kriens und Horw deshalb auf, die Mobilitätsnachfrage in die richtige Richtung zu lenken.

Link:
Bericht 36/2018 «LuzernSüd: Vertiefungsgebiete III, IV, V und städtebauliche Richtlinien Mattenplatz»

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Entwicklung Luzern Süd Medienmitteilung 15.01.2019 Download 0 Entwicklung Luzern Süd Medienmitteilung 15.01.2019
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