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17. Juli 2018
Kantone und Gemeinden, welche berufstätige Eltern bei der externen Kinderbetreuung finanziell unterstützen, können neu beim Bund Finanzhilfe beantragen. Entsprechende Gesuche sind von den Kantonen einzureichen. Wegen einer sehr kurz angesetzten Frist hat die Stadt Luzern nun selber ein Gesuch gestellt.

Auf Anfang 2018 hat die Stadt Luzern die Beiträge für die Betreuungsgutscheine um 0,5 Millionen Franken auf jährlich 3,5 Millionen Franken erhöht. Berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Kitas oder Tagesfamilien betreuen lassen, erhalten seither je nach Einkommen höhere Betreuungsgutscheine. Ziel ist es, die Betreuungskosten der Eltern zu senken.


Seit Anfang Juli 2018 gewährt der Bund wiederum denjenigen Kantonen und Gemeinden Finanzhilfe, welche die Betreuungszuschüsse für berufstätige Eltern erhöhen bzw. seit 1. Januar 2018 erhöht haben. Die neue Finanzhilfe ist im revidierten Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung sowie der dazugehörigen Verordnung geregelt.


Darin ist unter anderem vorgesehen, dass ausschliesslich Kantone ein Gesuch um Finanzhilfe beim Bund einreichen können. Im entsprechenden Kantons-Gesuch müssen die Anträge aller Gemeinden enthalten sein. Im Kanton Luzern, wo die Kinderbetreuung auf kommunaler Ebene geregelt ist, zieht dies für den Kanton hohen administrativen Aufwand nach sich. Ein Gesuch mit rückwirkenden Anträgen, bei welchen die Beiträge an Eltern bereits vor dem 1. Juli 2018 erhöht worden sind (wie in der Stadt Luzern), muss bis spätestens zum 31. Juli 2018 beim Bund eingereicht sein.


Für die Stadt Luzern bedeutet dies: Damit sie die Erhöhung der Betreuungsgutscheine vom 1. Januar 2018 beim Bund geltend machen kann, ist sie darauf angewiesen, dass der Kanton Lu-zern bis Ende Juli 2018 ein Gesuch mit den umfangreichen Angaben aller 83 Luzerner Gemeinden beim Bund einreicht. Weil der Kanton lediglich ein einziges Gesuch beim Bund einreichen kann, könnte er andere Luzerner Gemeinden, die Subventionserhöhungen auf einen späteren Zeitpunkt planen, nicht berücksichtigen. Nach Rücksprache mit dem Kanton erschien es nicht realistisch, ein solches Kantons-Gesuch in einer derart kurzen Frist zu erstellen.


Kurzangesetzte Frist für rückwirkende Gesuche
Der Stadtrat hat sich deshalb entschieden, ein eigenes, städtisches Gesuch an den Bund zu richten. «Seit die Stadt Luzern im Jahr 2009 die Betreuungsgutscheine lanciert hat, setzt sie sich dafür ein, berufstätige Eltern bei der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen und finanziell zu entlasten», sagt Michiel Aaldijk, Leiter der Dienstabteilung Kinder Jugend Familie. «Die Tatsache, dass ausschliesslich Kantone ein einziges Gesuch stellen können, sowie die sehr knapp angesetzte Frist zur Einreichung rückwirkender Erhöhungen von Gemeindebeiträgen an Eltern, führt zu einer Benachteiligung von Städten wie Luzern. Das ist stossend.»


Die Kantone und Gemeinden können beim Bund über drei Jahre maximal ein Drittel der Beitragserhöhung an die Eltern beantragen. Im Falle der Stadt Luzern sind dies rund 500'000 Franken. Die Stadt Luzern hat das Gesuch dem Bund Mitte Juli 2018 eingereicht.

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Finanzhilfe Kinderbetreuung Medienmitteilung 17.07.2018 (PDF, 179.59 kB) Download 0 Finanzhilfe Kinderbetreuung Medienmitteilung 17.07.2018
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